Ordnungsamt weist die Vorwürfe zurück. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht bei der Zeugin keine unterlassene Hilfeleistung.
Bosseborn-Fall: Keine unterlassene Hilfeleistung der Zeugin

Ordnungsamt weist die Vorwürfe zurück. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht bei der Zeugin keine unterlassene Hilfeleistung.
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