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Vorerst keine Naturheilpraxis in Papenhausen

Sven Kienscherf

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In Papenhausen herrscht Uneinigkeit über die Einrichtung einer Naturheilpraxis. - © Torben Gocke
In Papenhausen herrscht Uneinigkeit über die Einrichtung einer Naturheilpraxis. (© Torben Gocke)

Bad Salzuflen. Eine Naturheilpraxis in Papenhausen wird es wohl sobald nicht geben. Das wurde am Dienstag im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung deutlich. Trotz eines überfraktionellen Antrags an die Verwaltung, zu einem Einvernehmen mit dem Antragsteller zu kommen, machte das Bauordnungsamt klar, dass der einzige Weg zu der Umnutzung eines gut 25 Meter großen Raumes wohl über die Gerichte führt. 

Worum geht es? Die Bewohner der Lebensgemeinschaft St. Raphael möchten in ihrem Gebäude eine Naturheilpraxis einrichten (wir berichteten). Bisher ist der Raum für Wohnen ausgewiesen, eine Umnutzung muss vom Bauordnungsamt genehmigt werden.

Aus Sicht der Bewohner und des mit ihnen personell eng verflochtenen Ortsvereins Papenhausen ist das kein Problem, da das bewohnte Gebäude als „kulturlandschaftsprägend" einzustufen sei. Das sehen sie unter anderem durch ein anwaltliches Gutachten belegt. Deshalb könne die Stadt die Praxis genehmigen, obwohl sie im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen sei.

Das sieht die Verwaltung anders: Aus ihrer Sicht handelt es sich eben nicht um ein kulturlandschaftsprägendes Gebäude, daher sehe man keine Rechtsgrundlage, einen positiven Bescheid zu erteilen. Das machte der Leiter des Bauamts der Stadt Bad Salzuflen, Jochen Voigt, in einem längeren Vortrag gegenüber dem Ausschuss noch einmal deutlich. Seine Argumentationskette führte zurück bis in die 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, von den Anfängen der Umbauten im Gebäude der Lebensgemeinschaft bis hin zum heutigen Tag.

Antragstellern stehen öffentlich-rechtliche Belange gegenüber

Zusammengefasst: Aufgrund der diversen Anbauten gleiche das Haus nicht mehr dem ursprünglichen Gebäude und sei deshalb auch nicht kulturlandschaftsprägend. „Es ist ein Neubau, der in der Weltgeschichte rumsteht", so Voigt. Dem Vorhaben der Antragsteller stünden daher „öffentlich-rechtliche Belange" entgegen. Daran ändere auch der Antrag von CDU, SPD, FDP, Freien Wählern und den Grünen nichts.

Die meisten Ausschussmitglieder überzeugte die Argumentation Voigts allerdings nicht. Monika Prüßner-Claus (Freie Wähler) sagte: „Wir denken, dass es von allgemeinen öffentlichen Interesse ist, dass dort eine Praxis installiert wird."

Marion von Canstein (SPD) sagte, es müsse möglich sein, dass Menschen in den Ortsteilen eine Existenz gründen. „Wir sind nicht dazu da, alles zu verhindern, sondern wir sind für die Bürger da", so Canstein. Sie sprach von „Paragrafenreiterei".

Bert Kaufmann (CDU) stellte allerdings fest, die Verwaltung habe die Pflicht, sich an Gesetze zu erhalten. Er riet, dem Antragsteller – wenn er sich im Recht sehe –, vor Gericht zu gehen. Das will dieser aber nicht tun. Wilfried Dommes von der Lebensgemeinschaft St. Rapahel sagte gegenüber der LZ, er lasse sich nicht in ein Gerichtsverfahren zwingen. Er setzt auf ein Machtwort des Bürgermeisters: „Ich hoffe, dass er die Willensbekundung der Fraktionen ernst nimmt."Der Ortsverein Papenhausen regt an, nun ein Gutachten von einer unabhängigen Fachstelle abgeben zu lassen, die entscheidet, ob das Gebäude kulturlandschaftsprägend ist oder nicht.

„Verstand contra Baurecht"

Ein Kommentar von Sven Kienscherf

So wie es aussieht, bleibt die Verwaltung bei ihrem eisernen Nein zu dem Vorhaben, in Papenhausen eine Naturheilpraxis einzurichten. Daran ändert wohl auch der Antrag von CDU, SPD, FDP, Grünen und Freien Wählern nichts, die dort eine Praxis sehen möchten – genauso wie die Bewohner des infrage kommenden Gebäudes, genauso wie vermutlich auch die Mehrheit der Papenhauser.

Natürlich darf die Verwaltung nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen entscheiden. Aber man darf schon erwarten, dass sie sich vernünftigen Anliegen nicht verschließt und das möglich macht, was Gesetzen nicht entgegensteht. Und dass sie Ermessensspielräume auch mal für den Bürger nutzt. In der Hinsicht gibt das Auftreten der Bad Salzufler Verwaltung im Fall Papenhausen kein gutes Bild ab.

Bert Kaufmann von der CDU beschrieb es so: Man könne das Vorhaben einer Naturheilpraxis mit gesundem Menschenverstand zwar unterstützen, „aber nichts im Leben beißt sich mehr als gesunder Menschenverstand und öffentliches Baurecht." Man muss hinzufügen: Jedenfalls wenn sich die Verwaltung dem gesunden Menschenverstand verschließt.

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