Bad Salzuflen. Die Stadt Bad Salzuflen erinnert in einer Pressemitteilung daran, dass der Einsatz von Streusalz für Bürger verboten ist. Aufgrund der aktuellen Witterung beobachte die Stadt Bad Salzuflen die Verwendung von Streusalz zum Schmelzen von Schnee und Eis auf Verkehrswegen. Das schreibt sie in einer Pressemitteilung.
„Streusalz ist jedoch für den Menschen, das Tier und die Umwelt schädlich“, wird Jan Feldmeier vom städtischen Fachbereich Stadt-entwicklung und Umwelt, zitiert. Es erhöhe den pH-Wert des Bodens, „was sich negativ auf die im Erdreich befindlichen Mikroorganismen auswirkt und die Bodenqualität verschlechtert“. In der Folge gelange durch die Wasseraufnahme der Pflanzen das Salz an die Wurzeln, wodurch diese austrocknen und absterben können. „Auch für Haus- und Wildtiere ist Streusalz gefährlich, da es zu Verätzungen an den Pfoten führen kann“, warnt Feldmeier vor dem Einsatz von Streusalz, das zudem schädlich für das Grundwasser sei.
Streusalz oder sonstige salzhaltige Stoffen nicht zulässig
Die Verwendung von Streusalz oder sonstigen salzhaltigen Stoffen sei daher in Bad Salzuflen grundsätzlichauf Fahrbahnen und Gehwegen nicht zulässig. Das Verbot gehe aus dem Ortsrecht, Satzung über die Stra-ßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen hervor: „Bei Eis- und Schneeglätte sind diese Flächen mit abstumpfenden Stoffen (bespielweise Splitt, Lava, Granulat et cetera) zu bestreuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden salzhaltigen Stoffen ist grundsätzlich nicht zulässig. Sie ist nur gestattet, wenn durch abstumpfende Mittel oder andere nicht salzhaltige Stoffe keine hinreichende Wirkung zu erzielen ist. Das kann beispielsweise der Fall sein bei Eisregen oder Strecken mit starkem Gefälle sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen. In diesen Fällen ist ein größtmöglicher Abstand zur Vegetation zu halten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.“
Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung stellten eine Ordnungswidrigkeit dar und könnten daher zu entsprechenden Sanktionen wie Geldstrafen führen, heißt es abschließend.