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Stadt Bad Salzuflen mahnt: Das ist an stillen Feiertagen im November nicht erlaubt

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An stillen Feiertagen ist vieles nicht erlaubt. - © Pixabay
An stillen Feiertagen ist vieles nicht erlaubt. (© Pixabay)

Bad Salzuflen. Im Wort Feiertag steckt zwar das Wort „Feier" drin. Dennoch gibt nicht jeder Feiertag Anlass zum Feiern, sondern verbietet es sogar. Die Gewerbebehörde der Stadt Bad Salzuflen erinnert noch einmal daran, dass die drei stillen Feiertage im November besonders gesetzlich geschützt sind. Der Schutz gilt an Allerheiligen am Freitag, 1. November, von 5 bis 18 Uhr dem Volkstrauertag am Sonntag, 17. November, von 5 bis 13 Uhr und Totensonntag am 24. November, von 5 bis 18 Uhr. Das schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.

An diesen besonderen Feiertagen seien folgende Veranstaltungen verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
  • Sportliche und ähnliche Veranstaltungen
  • Volksfeste, Zirkusveranstaltungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen,soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerblicheWettannahme.

Darüber hinaus sind an diesen drei Feiertagen in der Zeit von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt:

  • Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art inGaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungeneinschließlich Tanz

Ausnahmen seien möglich. Über sie entscheide die Bezirksregierung Detmold. Es müsse ein dringendes Bedürfnis für eine Veranstaltung vorliegen. Diese dürfe „keine erhebliche Beeinträchtigung des besonderen Schutzes der stillen Sonn- und Feiertage" sein.

Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbebehörde der Stadt Bad Salzuflen unter gewerbe@bad-salzuflen.de oder die Bezirksregierung Detmold.

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