Blomberg. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat fast neun Monate nach dem Unglück auf Wilbasen Anklage gegen einen 15-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Der Teenager soll einen 17-Jährigen so unglücklich gestoßen haben, dass dieser gegen das „Breakdance“-Karussell gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden war.
Wann das Verfahren vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Hameln eröffnet wird, ist noch nicht klar, sagt eine Gerichtssprecherin. Die Verhandlung wird jedoch nicht-öffentlich sein, da der Angeklagte erst 15 Jahre alt ist und nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.
Laut Anklage war es in der Nacht zum Sonntag, 14. September 2014, auf der Kirmes Wilbasen vor den Toren Blombergs zu einem Streit zwischen mehreren Jugendlichen gekommen. Der damals 14-jährige Bad Pyrmonter habe dem 17-jährigen Azubi aus Nieheim (Kreis Höxter) während der Rangelei einen Schlag gegen die Brust versetzt. Dieser geriet dadurch ins Straucheln und stürzte auf eine der rotierenden Drehscheiben des „Breakdance“. Zwar war das Karussell noch nicht in voller Fahrt, dennoch wurde der junge Mann mitgerissen und gegen einen Metallpfosten außerhalb des Fahrgeschäfts geschleudert.
„Er erlitt erhebliche Schädel- und Hirnverletzungen und Trümmerbrüche“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Das Opfer habe überlebt – allerdings mit erheblichen körperlichen Einschränkungen: „Ein trauriger Fall“, so Klinge.
Dass ihr Sohn auf dem Wege der Besserung ist, bestätigte die Mutter des inzwischen 18-Jährigen. Sechs Wochen lang habe er im Koma gelegen – erst am 22. Oktober sei er erwacht. „Er versucht zwar ganz viel. Aber wie es ihm geht, ist tagesformabhängig“, beschreibt die Nieheimerin den schwankenden Gesundheitszustand.
Zum Zeitpunkt des Unglücks war ihr Sohn gerade ins zweite Lehrjahr gekommen. Er absolvierte eine Ausbildung als Metallbauer – ob er diese jedoch jemals weiterführen kann, steht in den Sternen. Noch ist er nicht arbeitsfähig. „Dennoch ist es ein Wunder, dass er überhaupt überlebt hat und sich so gut erholt hat“, sagt die Mutter. „Erschreckend“ sei jedoch, dass sich der Täter oder seine Familie in den vergangenen neun Monaten nicht einmal gemeldet und gefragt habe, wie es ihrem Sohn gehe. Im Verfahren werde ihr Sohn auf jeden Fall als Nebenkläger auftreten.
Für Karussell-Betreiber Frank Noack hatte das Unglück keine Konsequenzen. Seine Sicherheitsvorkehrungen wurden nicht in Frage gestellt. Und gerade erst hat der TÜV Nord seinen „Breakdance“ wieder für ein weiteres Jahr abgenommen. „Kleinere Unfälle passieren auf jeder Kirmes jede Woche – da knickt einer um oder bricht sich das Bein“, erklärt Noack. „Aber das war natürlich ein besonders tragischer Fall.“ Oftmals geschehe etwas aus Unachtsamkeit: „Das Karussell hat keine Mängel“, betont Noack.