Detmold. Dürfen sich Amtsträger finanziell an Projekten beteiligen, über die sie selbst entscheiden? Die große Strafkammer des Landgerichtes geht dieser Frage im Zusammenhang mit dem Bau des Holzheizkraftwerkes in Oerlinghausen nach. Auf der Anklagebank sitzen der ehemalige Chef der Stadtwerke Peter Blome und der Investor.
Der Ex-Stadtwerkechef hat sich mit 75.000 Euro an dem Holzheizkaftwerk beteiligt und die Einlage mittlerweile allein durch die Zinsen herausbekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Vorteilsnahme im Amt vor, dem Investor, dass er versucht hat, sich die Gewogenheit von Entscheidungsträgern gekauft zu haben.
Unter anderem gibt es ein getrenntes Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Kreises Lippe, der ebenfalls eine Beteiligung in Höhe von 25.000 Euro gehabt haben soll. Der ehemalige Stadtwerkechef weist die Vorwürfe zurück. Er habe in der Gesellschafterversammlung nachgefragt, ob er sich an dem Holzheizkraftwerk beteiligen könne und von dem damaligen Vorsitzenden die Antwort bekommen: "Mach mit Deinem Geld, was Du willst."
Daraus habe er geschlossen, dass es in Ordnung ist, 75.000 Euro zu investieren. Außerdem sei das Angebot mit einer Renditeaussicht auf mehr als 7 Prozent auch keinem kleinen Kreis offeriert worden, es habe sich jeder Bürger beteiligen können. Der Investor bestätigt das, auf einer Versammlung im Hotel Mügge habe er das ausdrücklich als Projekt mit Bürgerbeteiligung dargestellt.