Kreis Lippe. Was ihre Fälle angeht, da halten sich Richterinnen und Richter naturgemäß lieber bedeckt. Auch dem neuen Direktor des Arbeitsgerichtes in Detmold, Timo Polnau, ließen sich im Antrittsinterview keine Skurrilitäten aus dem Alltag entlocken. Dabei sagt Polnau selbst, es ginge oft um Situationen, die könne man sich gar nicht ausdenken. Der Blick in die Datenbank offenbart dazu einen wahren Schatz. Denn vor knapp 20 Jahren hat die Klageabweisung eines damaligen Detmolder Arbeitsrichters schon mal großes Aufsehen erregt. Warum? Er verfasste das Urteil in Reimform. Skurril genug ist dabei allein schon der Sachverhalt, um den sich die Klage dreht: Die ehemalige Angestellte einer Spielhalle in Lippe wollte Schmerzensgeld einklagen, weil ihr damaliger Chef in einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren behauptete, sie hätte sich während der Schicht „anstößig“ verhalten und auf einem Hocker öffentlich masturbiert. Der beklagte Chef gab dagegen an, nur Zeugenaussagen wiedergegeben zu haben. Am Ende wies der Richter die Klage der Ex-Mitarbeiterin ab. Ein Urteil wie ein Gedicht Beim dazugehörigen Urteil vom 23. August 2007 stimmte dann nicht nur die inhaltliche Begründung, sondern auch die Lyrik. „Der Streit entstand, weil der Beklagte/im Rechtsstreit vorzutragen wagte,/ was nun der Klägerin sehr missfällt./ Sie fordert deshalb Schmerzensgeld“, heißt es in dem unter Aktenzeichen 3 Ca 842/07 stehenden Urteil. Und weiter: „Der Pein, die man ihr zugefügt,/der werde nur durch Geld genügt./ Die Lügen - für sie nicht zu fassen/ - muss der Beklagte unterlassen.“ Der Metrik bleibt sich der Detmolder Richter sowohl beim Beschreiben des Tatbestandes als auch beim Begründen der Entscheidung treu. Die Sicht des beklagten Ex-Chefs klingt dann so: „Indes/behauptet nunmehr der Beklagte,/dass es die Klägerin dann wagte,/so neben ihren Aufsichtspflichten/noch andere Dinge zu verrichten.“ Die Entscheidung des Arbeitsgerichts fällt letztendlich gegen die Klägerin aus. „Auch wenn’s der Klägerin missfällt:/Es gibt für sie kein Schmerzensgeld“. Und weiter: „Auch unbegründet - ohne Frage -/ist hier die Unterlassungsklage./Die Klägerin hat nicht vorgetragen,/dass der Beklagte sozusagen/nun coram publico beschrieben/was auf dem Hocker sie getrieben./Nur im Prozess hat er erklärt,/was jetzt die Klägerin empört.“ Richter war „Lyrik-Fan“ Der Richter, der den lyrischen Erguss zu Papier brachte, ist bereits seit einigen Jahren im Ruhestand. Auf Nachfrage der LZ wollte er über das außergewöhnliche Urteil nicht mehr sprechen, da es ihm auch so manchen Ärger - in höherer Instanz - gebracht habe. In der zwei Jahrzehnte zurückliegenden Berichterstattung erklärte der Richter sich als großer „Lyrik-Fan“, der schon immer auf die Gelegenheit gewartet hätte, mal ein Urteil in Reimform zu verfassen. Der „Hocker-Fall“ erschien als geeignet für sein erstes (und letztes) Werk dieser Art. Warum ausgerechnet der? Laut einem Bericht von 2008 stellte sich der Sachverhalt aus Sicht des Richters als „nicht sonderlich spektakulär“ dar. Kritik an der Urteilsform schmetterte der Richter damals ab. Ein Urteil müsse streng genommen schließlich nur in deutscher Sprache verfasst werden, hieß es dazu. Die Klägerin ließ die Entscheidung nicht auf sich sitzen und ging in Berufung. Zwar rügte das Landesarbeitsgericht Hamm darauf hin das Verfassen eines Urteils in Reimform als „Verstoß gegen Verfahrensvorschriften“ und erklärte dazu, das Gericht müsse „dem sachlichen Verfahrensanliegen in sachlicher Form“ entsprechen. Aber: In der Sache gab das LAG Hamm der Detmolder Entscheidung Recht und wies die Berufung ab. Den Rechtsstreit allein wegen der gereimten Urteilsform erneut an das Arbeitsgericht Detmold zurückzuverweisen, sah das Landesarbeitsgericht Hamm nicht ein. Allerdings machte das LAG Hamm deutlich, das gereimte Urteil sei „grob unangemessen und damit verfahrensfehlerhaft“, weil damit eine „persönliche Herabwürdigung der Klägerin verbunden“ sei. So oder so. Das Urteil in Reimform blieb das Einzige seiner Art - und zählt damit wohl noch heute zu den skurrilsten Verfahren, die sich vor dem Arbeitsgericht Detmold abgespielt haben.