Außerdem muss wegen neuester Rechtsprechung der Bebauungsplan ein „vorhabenbezogener“ sein. Nur so lässt sich die Größe der Verkaufsflächen begrenzen.
Fachmarktzentrum Kampstraße-Süd wird minimal kleiner
Außerdem muss wegen neuester Rechtsprechung der Bebauungsplan ein „vorhabenbezogener“ sein. Nur so lässt sich die Größe der Verkaufsflächen begrenzen.