Außerdem muss wegen neuester Rechtsprechung der Bebauungsplan ein „vorhabenbezogener“ sein. Nur so lässt sich die Größe der Verkaufsflächen begrenzen.
Fachmarktzentrum Kampstraße-Süd wird minimal kleiner

Außerdem muss wegen neuester Rechtsprechung der Bebauungsplan ein „vorhabenbezogener“ sein. Nur so lässt sich die Größe der Verkaufsflächen begrenzen.
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