Horn-Bad Meinberg. Wie hell darf es denn nachts sein? Diskutiert wurde im Ausschuss für Verkehr und Sicherheit der Antrag eines Bürgers, die Straßenbeleuchtung in der ganzen Stadt ab 1 Uhr aus Umweltgründen und Rücksicht auf die Tierwelt abzuschalten. Das wurde bei drei Gegenstimmen abgelehnt mit der Begründung, die Stromeinsparung wäre marginal und die Einbußen an Sicherheit zu groß. Seit einem Beschluss vom Juni 2019 ist die Straßenbeleuchtung in den Stadtteilen Horn und Bad Meinberg auf durchgängigen Betrieb umgestellt. Zwischen 23 und 6 Uhr wird die Lichtleistung reduziert. In anderen Teilen der Stadt werden die Laternen an Werktagen von 1 bis 5 Uhr abgeschaltet. „Selbstverständlich können und dürfen die Ein- und Ausschaltzeiten bei Bedarf neu angepasst werden. Technisch ist das problemlos möglich, und es gibt auch mit einer Ausnahme keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Straßenbeleuchtung betrieben werden muss", erläuterte dazu die Verwaltung. Das Umfeld von Zebrastreifen müsse aus Sicherheitsgründen allerdings immer gut ausgeleuchtet werden. Durch eine kürzere Betriebszeit der Straßenbeleuchtung könne natürlich der Verbrauch von Kohlenstoffdioxid reduziert und Kosten für den Betrieb eingespart werden. Gleichwohl erschienen die Einsparungen gegenüber dem Einsparpotenzial der LED-Technik marginal. Ressourcenschonung hier, Verkehrssicherheit da: Eine verkürzte Einschaltzeit gehe zu Lasten der Sicherheit, so die Verwaltung. Wäge man alle Vorteile und Nachteile ab, so dürfte der bestehende Beschluss ein fairer Kompromiss aus Klimafreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit sein. Die erwähnte Sicherheit beschränke sich hier nicht nur auf Einbruchsprävention; eine Beleuchtung bedeute auch für alle Verkehrsteilnehmer und Rettungskräfte mehr Schutz in der Dunkelheit. Klimafreundlich und wirtschaftlich sei die bestehende Regelung deshalb, weil durch die werktägliche Nachtabschaltung in 14 Stadtteilen, durch die Leistungsreduzierung der Straßenbeleuchtung und durch die Umrüstung auf LED der Stromverbrauch signifikant reduziert worden sei. Die ressourcenschonende Regelung könne dem Vergleich mit anderen Kommunen gut standhalten und entspreche einem sehr verantwortungsvollen Handeln, heißt es. Darüber hinaus finde der bestehende Beschluss inzwischen eine sehr hohe Akzeptanz bei den Bürgern, so dass ein immer wiederkehrendes Nachjustieren und Ändern der Betriebszeiten eher als störend und irritierend aufgefasst werden dürfte. Diese Argumentation fand bei drei Gegenstimmen ansonsten Zustimmung.