Die Stadt ist laut gesetzlicher Vorgabe des Landes verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen. Anschließend muss für die Betroffenen die Geräuschbelastung vermindert werden. Wie? Das ist noch offen.
Anwohner in Horn-Bad Meinberg müssen von Straßenlärm entlastet werden
