Horn-Bad Meinberg.Überschuldungen, Wohnungsverlusten und Energiesperren und kein Ausweg in Sicht. Für solche Härtefälle können die Horn-Bad Meinberger Einzelhilfe beantragen. Hierauf weist die Stadt Horn-Bad Meinberg in einer Pressemitteilung hin.
Über den Stärkungspakt NRW haben Institutionen der sozialen Infrastruktur die Möglichkeit, Gelder unter anderem für die Kompensation der Energiemehrkosten, zusätzliche Beratungsangebote oder Projekte zu beantragen. Aber nicht nur einzelne Einrichtungen könnten Anträge stellen, sondern auch Bürger, die die Voraussetzungen der Härtefallregelung erfüllen.
Neben den oben genannten Härtefällen könnten zudem energieeffizientere Haushaltsgeräte mit mindestens der Energieeffizienzklasse C zur Stromkostensenkung bis zu einer Summe von 800 Euro inklusive Mehrwertsteuer übernommen werden. "Außerdem ist ein Zuschuss zum Bildung- und Teilhabegesetz von 50 Euro pro Kind für die Anschaffung von Schulbedarf möglich, sowie Einkaufsgutscheine für die Beschaffung von fehlender oder defekter Kindergrundausstattung", heißt es weiter.
Ansprüche werden geprüft
Beim Stärkungspakt NRW handele es sich um eine sogenannte Billigkeitsleistung, weshalb kein Anspruch auf eine Unterstützung bestehe. "Die Mitarbeitenden des Sozialamtes der Stadt Horn-Bad Meinberg beurteilen jeden Antrag und Sachverhalt auf Basis der Richtlinien und ihrer Fachkenntnisse nach pflichtgemäßem Ermessen und entscheiden über die Gewährung von Leistungen. Es werden keine Leistungen mehr gewährt, wenn die Mittel erschöpft sind", schreibt die Stadt.Bei Fragen zum Stärkungspakt steht Patricia Neustädter aus dem Fachbereich Ordnung, Bildung und Soziales unter (05234) 201253 oder p.neustaedter@horn-badmeinberg.de zur Verfügung.