Horn-Bad Meinberg. Im Trinkwassernetz der Horn-Bad Meinberger Stadtteile Belle, Billerbeck und Bellenberg ist es zu einer bakteriellen Verunreinigung gekommen, nachdem eine UV-Anlage ausgefallen war. Die Überschreitung des Grenzwertes wurde am Montag, 8. Januar, festgestellt. Das teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit.
Vom Gesundheitsamt des Kreises ist daher eine Verwendungseinschränkung des Trinkwassers für die betroffenen Stadtteile ausgesprochen worden. Leitungswasser müsse von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über zehn Minuten) abkühlen lassen, schreibt die Stadt weiter. Die Verwendung eines Wasserkochers sei aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Die Verwendungseinschränkung gelte für das Trinken, die Lebensmittelzubereitung, das Zähneputzen und den Kontakt mit offenen Wunden. Hierfür dürfe nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden. Zur Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden sei das Wasser weiterhin geeignet – ein Verschlucken sei zu vermeiden.
Vorübergehend wird Chlor beigemischt
Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt des Kreises Lippe werde dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben. Es könne daher zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Die Stadt werde über ihre Internetseite und die Medien informieren, wenn das Abkochgebot aufgehoben wird. Sie bittet darum, die Informationen über die Verwendungseinschränkung auch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Nachbarinnen und Nachbarn zukommen zu lassen.
Stadt und Gesundheitsamt weisen darauf hin, dass während der Dauer des Abkochgebots eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich ist, wenn eine Erhitzung auf mindestens 82 Grad gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln sei abgekochtes Wasser zu verwenden.Zum Wäschewaschen könne das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler sei unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.