Horn-Bad Meinberg. Egal wie die Bürgermeister-Stichwahl ausgeht - beide Kandidaten sprechen sich dafür aus, die Gesamtkostenrechnung zur Amazon-Ansiedlung im Industriepark Lippe bei Belle öffentlich zu machen. Sprich: Steht für die Stadt netto ein Plus oder ein Minus unterm Strich? Das haben sowohl Celil Celik als auch Michael Ruttner bei ihrem jüngsten Besuch bei der LZ noch einmal bekräftigt. Je nachdem, wie detailliert diese öffentliche Gesamtkostenrechnung ausfällt, hätten die Gegner der Amazon-Ansiedlung dann vielleicht die Auflistung, für die sie schon seit 2022 kämpfen. Selbst Ratsfrau Diana Ammer (Linke) habe keine entsprechende Auskunft von der Kommune bekommen, kritisieren sie. Und das, obwohl die Politik doch das Handeln der Verwaltung kontrollieren solle. Immerhin: In der letzten Ratssitzung vor der Kommunalwahl waren den Politikern im nicht-öffentlichen Teil von Kämmerer Tim Sölter einige Zahlen zu Amazon genannt worden. Kritik an fehlender Ausschreibung der Artenschutz-Maßnahmen Seit Jahren kritisieren Amazon-Gegner, dass die Artenschutz-Maßnahmen zur Kompensation des Amazon-Baus unter den Grundstückseigentümern potenzieller Flächen nicht ausgeschrieben worden sind. Die Entschädigungszahlung für die jährliche Durchführung der Artenschutzmaßnahmen sei von anfangs 70.000 Euro nun auf 130.000 Euro gestiegen, was eine Belastung für den kommunalen Haushalt darstelle. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragten die Amazon-Gegner eine Auflistung der von der Stadt gezahlten Summen, um überprüfen zu können, wofür ihre Steuergelder verwendet würden. „Obwohl der städtische Haushalt öffentlich sein muss, verweigert die Verwaltungsspitze seit Jahren eine Offenlegung der Ausgaben, die der Stadt bisher in Verbindung mit Amazon entstanden sind und noch entstehen werden“, ärgert sich Cord Heithecker, der als landwirtschaftlicher Sachverständiger arbeitet und für die Partei Die Linke für den Stadtrat kandidierte. Statt eine Beantwortung seiner Anfragen habe die Stadtverwaltungsspitze einen Rechtsanwalt beauftragt, sein Auskunftsbegehren abzuwehren. „Auch meine Beschwerden bei der Kommunalaufsicht laufen ins Leere“, sagt Heithecker. Ratsfrau Diana Ammer schrieb ebenfalls an die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe: „Weder kennen die Ratsmitglieder die Einzelheiten der Verträge mit Amazon mit den damit verbundenen finanziellen Risiken und Dimensionen, noch kennen sie die genauen Zahlen dafür, welche Kosten bisher für welche Maßnahmen entstanden und verbucht wurden.“ Ammer wollte wissen, wie es sein könne, dass solch eine Auskunft vonseiten der Kommune derart lange dauere. „Ich weise darauf hin, dass jedes Jahr im Februar der Haushalt der Stadt Horn-Bad Meinberg verabschiedet wird und auch dazu der Zwischenstand aller Zahlungen und auch die noch zu erwartenden Kosten dem Rat und der Öffentlichkeit eigentlich mitgeteilt werden müssten.“ Sie kritisiert aktuell, dass trotz der jüngsten Auskünfte im nicht-öffentlichen Teil des Rats die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit fehle, „da keine schriftlichen Unterlagen ausgehändigt wurden und bis heute auch nicht verschickt wurden.“ Sebastian Vogt, Pressesprecher von Horn-Bad Meinberg, verspricht, dass die Präsentation „wie üblich“ im Protokoll der Ratssitzung enthalten sein werde. Allerdings bezögen sich die Kosten größtenteils auf den gesamten Industriepark und nicht nur auf Amazon. Die Zahlen benötigten also etwas Einordnung, sollten sie an die Öffentlichkeit gelangen. Kreis-Pressestelle zitiert die Rechtslage Die LZ hat beim Kreis nachgefragt, ob entsprechende Auskunftsansprüche für Ratsmitglieder gegenüber der Kommune bestehen. „Grundsätzlich ja – allerdings gibt es gewisse Einschränkungen“, schreibt Kreis-Pressesprecher Patrick Bockwinkel. „Genau geregelt ist dies in Paragraph 55 der Gemeindeordnung NRW ,Kontrolle der Verwaltung’.“ In Satz 5 heißt es dort: „Jedem Ratsmitglied oder jedem Mitglied einer Bezirksvertretung ist vom Bürgermeister auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren, soweit die Akten der Vorbereitung oder der Kontrolle von Beschlüssen des Rates, des Ausschusses oder der Bezirksvertretung dienen, der es angehört. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. Die Akteneinsicht darf nur verweigert werden, soweit ihr schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen.“ Aber was kann die Kommunalaufsicht tun, wenn sich die Stadtverwaltung stur stellt und einfach nicht antwortet? Denn die Kommunalaufsicht hat der Horn-Bad Meinberger Stadtverwaltung durchaus Fristen für Antworten gesetzt. Trotzdem gab es seit 2022 bis jetzt vor allem viele Ausflüchte. „Vorweg ist festzuhalten, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern“, schreibt Bockwinkel. „Das kommunale Verfassungsrecht, die Gemeindeordnung (GO NRW) und die Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) geben der Kommunalaufsicht Möglichkeiten zum Handeln, sofern eine Kommune ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen sollte. Demnach hat die Kommunalaufsicht unter anderem ein Informations- und Unterrichtungsrecht, ein Beanstandungs- und Aufhebungsrecht und ein Anordnungsrecht. Sie kann außerdem Ersatzvornahmen vornehmen, Genehmigungen erteilen und Versagungen aussprechen.“ Transparenzhinweis: Wir haben den Text nachträglich um eine Aussage der Stadt ergänzt.