Horn-Bad Meinberg. Zu den von der Stadt verteilten Knöllchen am Bauernmarkt-Samstag sollte es ja noch ein Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Bad Meinberg e.V. geben. Das ist noch nicht passiert. Auf LZ-Nachfrage erklärt die Stadt die Rechtsgrundlage für die in Rechnung gestellten Ordnungswidrigkeiten. „Bisher hat es nur zwei Telefonate gegeben“, schreibt Diana Vorndamme, Vorsitzende des Bad Meinberg e.V., der LZ. Ein persönliches Gespräch mit Bürgermeister Heinz-Dieter Krüger und dem Ordnungsamt habe bisher nicht stattgefunden. „Das liegt daran, dass man uns, dem Bad Meinberg e.V., von der Stadt aus signalisiert hatte, dass in dem Gespräch keine gemeinsame Lösung für das Knöllchen-Problem gefunden werden sollte“, schreibt Vorndamme. Stattdessen habe es darum gehen sollen, den Verein über eine Rechtsprechung aus dem Jahr 2023 zu informieren. „Da wir dies nicht für zielführend hielten, baten wir die Stadt um die Zusendung ihrer schriftlichen Argumentation und Rechtsprechung.“ Wenn diese Argumentation vorliege, werde der Verein währen der Vorstandssitzung Mitte November das gemeinsame Vorgehen besprechen. Bad Meinberg e.V. befürchtet höhere Kosten Auf jeden Fall soll im neuen Jahr aber die verkehrsrechtliche Situation rund um den Bauernmarkt mit der Stadtverwaltung besprochen werden, betont Vorndamme. „Darüber hinaus haben wir als Veranstalter bereits Ideen, wie wir unsere Besucher ab dem nächsten Jahr noch intensiver über die vorhandenen Parkmöglichkeiten und den Shuttle-Bus am Sonntag informieren können. Auch wenn in diesem Zusammenhang natürlich weitere Kosten auf den Verein zukommen werden.“ Stadt-Pressesprecher Sebastian Vogt bestätigt den von Diana Vorndamme vorgetragenen Ablauf. Auf die Frage, warum die Stadtverwaltung den Verein nicht vorab über die im Vergleich zu den Vorjahren schärfere Kontrolle informiert habe, schreibt Vogt: „Dem Verein war mitgeteilt worden, dass Kontrollen durchgeführt werden. Allerdings hätte im Vorfeld deutlicher darauf hingewiesen werden können, dass in gleicher Weise an der Bundesstraße zu Veranstaltungen in Wilberg wie auch in Bad Meinberg kontrolliert wird – auch wenn der konkrete Bußgeldtatbestand hier ein anderer ist.“ Grünstreifen dürfen laut StVO nicht befahren werden Während sich das Parkverbot auf dem Seitenstreifen bei Red-Horn-District-Veranstaltungen in Wilberg nämlich daraus ergibt, dass es sich um eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortslage handelt, an der nicht geparkt werden darf, beruft sich die Stadtverwaltung in Bad Meinberg auf die Regel, dass auf unbefestigten Randstreifen nicht geparkt werden darf. „Die Regelung ergibt sich aus Paragraf 12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung“, so Vogt und zitiert: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.“ Bei Grünstreifen handele es sich grundsätzlich nicht um einen Bestandteil der Fahrbahn und auch nicht um einen entlang der Fahrbahn angelegten und ausreichend befestigten Parkstreifen. Grünstreifen sollten bei Regen Wasser aufnehmen und eine Überlastung der Abwasserkanäle verhindern, erklärt Vogt. „Durch das Parken und Befahren von Grünstreifen werden diese jedoch verdichtet und in dieser Funktion eingeschränkt.“ Bahnhofstraße hat befestigte Seitenstreifen Dadurch ergebe sich beispielsweise auch in der Bahnhofstraße ein differenziertes Bild. „Diese hat im oberen Bereich einen befestigten Seitenstreifen, in dem entsprechend nicht sanktioniert wurde.“ Dort sollten Knöllchen nur an Fahrzeuge verteilt worden sein, die auf dem Gehweg geparkt waren. Anwohner der Siedlung gegenüber dem Bad Meinberger Busbahnhof berichten unterdessen von regelmäßig zugeparkten Straßen während des Bauernmarkts, „obwohl an der Einfahrt Auf der Heide eine Sperrbake mit Durchfahrt-verboten-Schild steht. Da wird munter reingefahren und rumgeparkt, wo grade was hinpasst.“ Kontrolliert werde dort von der Stadt auch nicht.