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Grillhütte darf bis 24 Uhr genutzt werden

Stadt weist Lärm-Beschwerden eines Ehepaares zurück - 614 Unterschriften für Erhalt der Anlage

Manfred Brinkmeier

Beliebter Ort zum Feiern: Seit 28 Jahren besteht die Grillhütte, die aufgrund der Pflege und ihrer Lage gerne gebucht wird. Da nach Ansicht der Stadt von ihr kein ruhestörender Lärm ausgeht, darf sie auch weiterhin bis 24 Uhr genutzt werden. - © Foto: Brinkmeier
Beliebter Ort zum Feiern: Seit 28 Jahren besteht die Grillhütte, die aufgrund der Pflege und ihrer Lage gerne gebucht wird. Da nach Ansicht der Stadt von ihr kein ruhestörender Lärm ausgeht, darf sie auch weiterhin bis 24 Uhr genutzt werden. (© Foto: Brinkmeier)

Die Grillhütte in Holzhausen-Externsteine steht im Mittelpunkt eines handfesten Streites. Dabei geht es um Lärm, der bei abendlichen Treffen von dem Gelände ausgehen soll.

Horn-Bad Meinberg/Holzhausen-Externsteine. In einer Bürgeraktion übergaben gestern Arno Bulau, Eckart Knoerich und Wilfried Müller 614 Unterschriften an Bürgermeister Eberhard Block. Sie haben sie innerhalb einer Woche im Ortsteil gesammelt, um damit darauf hinzuwirken, dass die Grillhütte auch weiterhin genutzt werden darf.

Laut Wilfried Müller finden jährlich 12 bis 15 abendliche Feiern an der Hütte statt. Viele Jahre über habe es keinen Streit gegeben. Nun habe sich allerdings ein Ehepaar, dass vor etwa fünf Jahren in den Ort gezogen sei und gut 440 Meter von der Grillhütte entfernt wohne, massiv über Lärmbelästigungen beschwert.

Daraufhin habe es Gespräche zwischen dem Verkehrsverein als dem Betreiber der Grillhütte und dem Ehepaar gegeben. Am 25. September 2009 sei eine vertragliche Regelung erreicht worden. Eberhard Block: "Ziel des Vertrages mit dem Ehepaar war, dass sich beide Seiten ohne Reglementierung vertragen."

Block verweist in diesem Zusammenhang auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, das eine Nutzung der Anlage bis maximal 22 Uhr vorsehe, wenn von einem solchen Ort unzumutbarer Lärm ausgehe. Diese Regelung würde allerdings das Aus für die Grillhütte bedeuten, befürchten die örtlichen Vereine. Sie bestehen weiter auf eine Öffnungszeit bis 24 Uhr. Müller: "Wir sind auf Einnahmen angewiesen, um notwendige Pflegemaßnahmen vornehmen zu können."

Nach Blocks Worten hat die Regelung aus dem Vorjahr aber nicht funktioniert. "Es gab nämlich weitere Eingaben seitens des Ehepaares." Daraufhin habe er mit anderen Bürgern, die in ähnlicher Entfernung wie die Beschwerdeführer zum Grillplatz wohnen, Gespräche geführt. "Das Ergebnis meiner Umfrage hat mich sehr überrascht. Es fand sich nämlich niemand, der sich ebenfalls gestört fühlte."

Für die Stadt sei als Grundlage Objektivität gefragt. Wenn sich aber niemand anders beschwere, müsse von einem subjektiven Lärm-Empfinden ausgegangen werden, so Block weiter. "Damit ist der Tatbestand der Ruhestörung nicht gegeben, sodass sich zugleich die Beweislast umkehrt. Das Ehepaar müsste uns somit durch Lärmmessung nachweisen, dass eine Belästigung vorliegt."

Dies habe er dem Ehepaar mit Schreiben vom 14. Juli auch mitgeteilt. Gleichwohl wolle die Stadt durch Bepflanzungen zwischen dem Grillplatz und der Bebauung zusätzlichen Lärmschutz erreichen.Andere Bewohner fühlen sich nicht gestört

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