Blomberg. Sie feiert an diesem Abend ausgelassen mit einer Freundin in der Disko "Life". Es ist der Treffpunkt für Jugendliche in Blomberg und Umgebung. Hier trifft man sich, tanzt und trinkt und der ein oder andere kommt sich hier auch näher. Doch an einem heißen Sommerabend im Jahr 1975 wird das "Life" auch zu dem Ort, an dem die 17-Jährige Steffi O. (alle Namen von der Redaktion geändert) zum letzten Mal gesehen wird.
Um kurz nach Mitternacht will sie mit ihrer Freundin nach Hause gehen. Steffi verlässt kurz vor ihrer Freundin den Club, die nur fünf Minuten später aus dem Gebäude kommt. Doch da fehlt von Steffi bereits jede Spur. Dass sie allein den Heimweg angetreten hat, kann sich keiner ihrer Freunde vorstellen.
"Am nächsten Morgen entdeckte die Mutter das unbenutzte Bett. Die Vermißtenanzeige löste in Blomberg und auch im Kreis Lippe keine Großfahndung aus, denn in 99 Prozent aller Fälle folgen Mädchen und Jungen nur dem romantischen Einfall, die große Liebe gefunden zu haben." (LZ-Bericht vom 8. August 1975)
Aber, dass sie einfach weggelaufen sein könnte, glaubt keiner. Schließlich stand ein Urlaub bevor, auf den sich die 17-Jährige sehr gefreut habe. In der LZ wird mit Hilfe eines Bildes nach dem Mädchen gesucht. Zu dem Zeitpunkt ist Steffi bereits seit mehreren Tagen verschwunden. Doch zunächst gibt es keine Hinweise, wo sie sein könnte. Und dann wird in Blomberg eine Leiche gefunden.
"Allen Anzeichen nach wurde die seit Freitag vermißte 17-jährige [Steffi O.] aus Blomberg das Opfer eines Mörders. Ihre nur halb bekleidete Leiche fand am Montagabend ein junges Pärchen in einer Schonung, nur wenige hundert Meter vom elterlichen Wohnhaus entfernt." (LZ vom 6. August 1975)
Eine Mordkommission nimmt die Ermittlungen auf. Die Todesursache kann allerdings nicht mehr geklärt werden, da in Folge der sommerlichen Hitze keine eindeutigen Verletzungen mehr festzustellen sind. Ein Sexualdelikt kann zunächst nicht ausgeschlossen werden. Zudem fehlen ihre Brieftasche sowie ein silbernes Halskettchen.
Ein ungewöhnlicher Weg
Jetzt ermittelt die Polizei auf Hochtouren. Zeugen werden gesucht und vernommen. Schließlich gehen die Kriminalbeamten einen ganz ungewöhnlichen Weg. Fast genau eine Woche nach der schrecklichen Tat und ohne heiße Spur veranlasst die Polizei einen Großeinsatz in der Disko, in der Hoffnung, noch mehr Zeugen zu finden. Mit Erfolg. Schon kurz nach einer Mikrofondurchsage melden sich einige Jugendliche.
Und dann der Durchbruch. Tatsächlich meldet sich in derselben Nacht ein 17-jähriger Lehrling bei den Beamten und gesteht den Mord an Steffi O. Das Brisante: Es ist der Nachbar Reinhard B.
Er gibt an, Steffi auf dem Heimweg von der Disko getroffen zu haben. Sie hätten sich schon lange gekannt, denn sie wohnten schließlich nur einige Häuser auseinander. Unterwegs seien sie sich näher gekommen. In der Schonung hätten sie schließlich miteinander geschlafen. Das nehmen die Beamten dem 17-Jährigen allerdings nicht ab, da an der Leiche von Steffi keine entsprechenden Spuren gefunden wurden.
"Auf dem gemeinsamen Weg kam es zum Austausch von Küssen und Intimitäten. Hier setzte das Verhängnis ein, das später [Steffi] das Leben kostete: [Reinhard] erwies sich als 'Versager'. [Steffi] drohte damit, davon Freunden und Bekannten zu erzählen und auch eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Als sie davonlief, holte der Junge sie ein und versuchte, sie von ihrem Vorhaben abzubringen. Doch das Mädchen pakte [Reinhard] in die Haare, der darauf ebenfalls aggressiv wurde, seine Hände um den Hals des Mädchens legte und zudrückte." (LZ-Gerichtsbericht vom 19. März 1976)
Das Urteil
Er erwürgt die 17-Jährige. In dem Moment völlig kopflos habe er die Leiche in der Schonung versteckt und sei davongelaufen und am nächsten Tag zum Angeln nach Cuxhaven gefahren.
Vor Gericht ist Reinhard B. voll geständig. In seinem Schlusswort bereut er die Tat und sagt, dass er Steffi auf keinen Fall umbringen wollte. Der Zuständige Richer des Landgerichts in Detmold verurteilt den Angeklagten schließlich wegen Totschlags. Reinhard B. muss für vier Jahre ins Gefängnis.