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1958: Sie verweigert den Gute-Nacht-Kuss, er schlägt mit dem Hammer zu

Yvonne Glandien

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Mit einem Hammer hat der Mann seine Frau gegen den Kopf geschlagen - weil sie ihm keinen Kuss geben wollte. - © Pixabay
Mit einem Hammer hat der Mann seine Frau gegen den Kopf geschlagen - weil sie ihm keinen Kuss geben wollte. (© Pixabay)

Detmold/Bad Salzuflen-Schötmar. Sie aßen zusammen und unterhielten sich gut, obwohl sie bereits getrennt waren. Doch für das Ehepaar ging der gemeinsame Abend 1958 schließlich doch furchtbar aus. Für einen verweigerten Gute-Nacht-Kuss schlug der Ehemann mit einem Hammer zu - und traf seine Frau am Kopf.

Die Frau von Willy S. (Name von der Redaktion geändert) überlebte zwar den Schlag, wurde aber schwer verletzt.

Am Abend als die Tat geschah, hatte der 38-jährige Willy S. selbst das Abendbrot zubereitet. Er hatte für sich Würstchen geholt und für seine Frau eine Fischspeise, die diese gern aß. Nach dem Essen unterhielten die beiden sich noch eine Weile. Dann legte sich die Frau auf ihre Schlafstätte in der Küche - das Scheidungsverfahren zwischen den beiden lief bereits und sie hatte für ihren Noch-Mann das Bett geräumt. Willy S. forderte einen Gute-Nacht-Kuss ein. Da sie den verweigerte, geriet der Mann in Wut, nahm einen Hammer und schlug ihr damit gegen den Kopf.

Wie konnte es soweit kommen?

Willy S. war der Justiz nicht unbekannt. Der 1906 geborene Mann wurde bereits im Alter von 20 Jahren das erste Mal wegen Diebstahls bestraft. Dann erhielt er acht Monate Gefängnis wegen drei Fahrraddiebstählen. Eineinhalb Jahre Gefängnis wurden ihm wegen versuchter Notzucht und gefährlicher Körperverletzung auferlegt und 14 Monate Gefängnis wegen schwerem Diebstahl. Den Schluss machte eine Gefängnisstrafe wegen Zechprellerei.

Willy S. zeigte sich vor Gericht dennoch uneinsichtig. Viele Fragen über seine Vergangenheit wollte er nicht beantworten, das Gedächtnis blieb aus. Von seinem noch lebenden Vater und einer aus erster Ehe stammenden Tochter wollte er nichts wissen. Er heiratete in Schlesien zum zweiten Mal. Dieser Ehe entsprossen mehrere Kinder, sie wurde wegen Untreue seiner Frau während seiner Soldatenzeit geschieden. Zwei Jahre war Willy S. in französischer Gefangenschaft. 1949 heiratete er eine Kriegerwitwe, die Frau, die später Opfer der Hammer-Attacke werden sollte.

Die Frau berichtete vor Gericht ruhig und sachlich über das Leben mit dem in der ersten Zeit der Ehe umgänglichen Mann. Später sei er täglich betrunken nach Hause gekommen. Es kam zu Auseinandersetzungen, er wurde grob, trat die Frau, schlug und beschimpfte sie - einmal bedrohte er sein Opfer sogar mit dem Messer.

"Als er von der Landesversicherungsanstalt eine Nachzahlung von 550 DM erhalten hatte, fuhr er damit nach Bielefeld und machte das Geld in drei Tagen unter Assistenz mehrerer Damen wie er gestand klein." (LZ, 9. Juli 1954)

Nach einem ärztlichen Gutachten über die Geistesverfassung und die Folgen des regelmäßigen unmäßigen Alkoholgenusses des Angeklagten ließ die Staatsanwaltschaft die Anklage auf versuchten Totschlag fallen. Stattdessen forderte sie wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gefängnisstrafe von drei Jahren bei Anrechnung der Untersuchungshaft und nach Vollstreckung der Strafe Unterbringung in eine Trinkerheilanstalt. Der Verteidiger wandte sich besonders gegen die letztere Maßnahme, dennoch entschied das Gericht zugunsten des Antrags der Staatsanwaltschaft.

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