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Bielefeld

Nazi-Demo am 9. November: Innenminister kritisiert Bielefelder Polizei

Lothar Schmalen, Florian Pfitzner

Düsseldorf/Bielefeld. Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Entscheidung der Bielefelder Polizei kritisiert, nicht alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Neonazi-Demonstration am 9. November, dem Gedenktag an die nationalsozialistischen Pogrome gegen Juden am 9. November 1938, zu verhindern.

"Eine Schande"

Er respektiere selbstverständlich die Gerichtsentscheidung des Mindener Verwaltungsgerichts gegen das Verbot des Aufmarschs am 9. November. Er halte diesen Aufmarsch in Bielefeld an dem geschichtsträchtigen Datum jedoch "für eine Schande", so Reul.

Und dann weiter wörtlich: "Ich hätte es deshalb begrüßt, wenn die Bielefelder Polizei Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt hätte - auch wegen des Signals, das gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse von einem solchen Vorgehen ausgeht", so Reul gegenüber dieser Redaktion. Allerdings ist die Einspruchsfrist gegen den Mindener Richterspruch inzwischen abgelaufen. Sie endete am 14. Oktober. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist also rechtskräftig.

Polizeipräsidium will die Aussage Reuls nicht kommentieren

Das Bielefelder Polizeipräsidium will, so hieß es in einer Stellungnahme gegenüber nw.de, die Äußerungen Reuls nicht kommentieren. Zur "Versammlungslage am 9. November 2019 in Bielefeld steht das Polizeipräsidium Bielefeld in einem engen Austausch mit dem Innenministerium", so ein Sprecher der Polizeibehörde.

Das Polizeipräsidium verteidigte aber erneut seine umstrittene Haltung zu dem Gerichtsurteil. Wie berichtet, hatte die Bielefelder Polizei die Neonazi-Demonstration an dem Gedenktag zunächst verbieten und auf einen anderen Tag verlegen wollen, war aber nach einer Klage des Veranstalters, der Partei "Die Rechte", Ende September vor dem Mindener Verwaltungsgericht gescheitert. Die Polizei verzichtete darauf, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, und war dafür von vielen Seiten kritisiert worden.

In der Stellungnahme des Präsidiums am Montagmittag hieß es dazu: Das Präsidium habe nach intensiver Prüfung entschieden, keine Beschwerde einzulegen. In dem Entscheidungsprozess seien Beschlüsse von unterschiedlichen Verwaltungsgerichten berücksichtigt worden. Insbesondere wegen der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes habe die Polizei in der nächsten Instanz keine begründete Aussicht auf Erfolg gesehen.

Der Bielefelder Polizei sei bewusst, dass viele Menschen die Versammlung der Partei "Die Rechte" am 9. November als Provokation empfänden. Eine terminliche Verlegung sei jedoch "nach dem von der Polizei ernst zu nehmenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden und der bestehenden Rechtslage nicht zu realisieren", hieß es in der Stellungnahme.

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