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31-Jähriger soll Käufer geködert haben - Detmolder Staatsanwaltschaft sieht gewerbsmäßigen Betrug

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Der Täter war der Polizei nach einem Bericht in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY" ins Netz gegangen. - © dpa
Der Täter war der Polizei nach einem Bericht in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY" ins Netz gegangen. (© dpa)

Kreis Lippe. Ein lukratives Betrugsmodell – man verkauft ein Auto nicht einmal, sondern gleich mehrfach. Eine Bande soll mit dieser Masche durchaus Erfolg gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft klagt zehn Taten an, der Schaden soll bei 80.000 Euro liegen. Zwei Männer wurden bereits verurteilt, am Montag, 22. Juni, ab 10 Uhr, muss sich ein Mann aus Seelze vor dem Landgericht Detmold verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Detmold glaubt beweisen zu können, dass der 31-Jährige von März bis August 2017 Mitglied einer Bande war, die gewerbsmäßig betrogen hat. Der Angeklagte und der bereits verurteilte S. sollen zum Schein auf Verkaufsangebote von Gebrauchtwagen im Internet eingegangen sein. Gemeinsam mit dem ebenfalls bereits verurteilten O. sollen sie zu dem Verkäufer gefahren sein. O. sei stets vorgeschickt worden, um mit dem Verkäufer – unter Verwendung falscher Personalien – persönlich in Kontakt zu treten. Die Bande täuschte vor, dass sie zahlen wollte, oder spiegelte vor, dass der Kaufpreis bereits überwiesen worden sei. O. soll das jeweilige Fahrzeug dann mitgenommen haben.

Schnell wieder verkauft

Der 31-Jährige soll dann gemeinsam mit S. das Fahrzeug im Internet inseriert haben. Fanden sich Käufer, sollen sich alle Drei auf den Weg gemacht haben, um den Kauf abzuschließen. Persönlich vor Ort aufgetreten sei dann aber nur O., der falsche Personalien angab. Dieser habe den vereinbarten Kaufpreis in bar in Empfang genommen und das Fahrzeug an den Käufer übergeben. Gelang es ihm, den Käufer zu vertrösten, nahm er das Fahrzeug unter einem Vorwand wieder mit und inserierte es erneut.

O. war der Polizei nach einem Bericht in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY" ins Netz gegangen. Die Bandenmitglieder O. und S. wurden durch das Landgericht Detmold bereits zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise vier Jahren verurteilt.

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