Die Steuererklärung wird ein wenig leichter

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Rechnungen aufheben für die Steuererklärung: Computer mussten bisher über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das hat sich jetzt geändert.  - © (c) dpa-tmn
Rechnungen aufheben für die Steuererklärung: Computer mussten bisher über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das hat sich jetzt geändert.  (© (c) dpa-tmn)

Kreis Lippe. Wer sich jetzt an seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 setzt, kann zum Teil Entlastungen erwarten. Was in diesem Jahr wichtig wird, hat das Finanzamt Lemgo zusammengefasst.

„Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, denn meistens können sie mit einer Steuererstattung rechnen" erklärt Brinkmann, Leiter des Finanzamts Lemgo. Alleinerziehende, Eltern und ehrenamtliche tätige Menschen profitieren von steuerlichen Verbesserungen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 ist um 336 Euro auf 9744 Euro pro Person gestiegen. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Elternschaft

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt im Jahr 2021 auf insgesamt 4194 Euro für jedes Elternteil, also auf 8388 Euro bei einer Zusammenveranlagung.

Behinderte

Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wurde verdoppelt. Erstmalig wird auch ein Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Zudem wird insgesamt auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen verzichtet. Dazu ist der Pflege-Pauschbetrag für hilflose Menschen oder Menschen, die in den Pflegegrad 4 oder 5 eingeordnet sind, von 924 Euro auf 1800 Euro angehoben worden. Darüber hinaus wird der pflegenden Person jetzt auch bei der häuslichen Pflege von Menschen, die in den Pflegegraden 2 oder 3 eingeordnet sind, ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1100 Euro gewährt.

Ehrenamtler

Wer sich ehrenamtlich engagiert, profitiert. Der Steuerfreibetrag für Einnahmen etwa aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein wurde von 2400 auf 3000 Euro erhöht. Zusätzlich steigt die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Spendennachweise

Die Grenze für den so genannten vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Als Nachweis genügt der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.

Pendler

Die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steigt ab dem 21. vollen Kilometer von bisher 0,30 Euro auf 0,35 Euro je Entfernungskilometer.

Homeoffice-Pauschale

Bei der Homeoffice-Pauschale können Bürgerinnen und Bürger, die kein häusliches Arbeitszimmer haben oder die auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichten, einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, als Werbungskosten ansetzen (höchstens 600 Euro im Kalenderjahr). Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt an diesen Tagen ein Abzug von Fahrtaufwendungen nicht in Betracht.

Abschreibungen

Die Nutzungsdauer von beruflich genutzten Computern, Computerzubehör sowie die entsprechende Software wurde von grundsätzlich drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Ausgaben können nunmehr mit einer einjährigen Nutzungsdauer und der gegebenenfalls anteiligen beruflichen Nutzung sofort abgeschrieben werden.

Arbeitnehmerpauschale

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Bearbeitung der Steuererklärung automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro. Sollten die Werbungskosten, zu denen unter anderem die Entfernungspauschale, Arbeitsmittel und die Homeoffice-Pauschale insgesamt unter 1000 Euro jährlich liegen, müssen diese Kosten nicht im Einzelnen angegeben werden.

Elster

Das Online-Finanzamt Elster biete viele Vorteile, schreibt das Finanzamt Lemgo. Elektronische Daten, wie zum Beispiel Bescheinigungen vom Arbeitgeber oder von Versicherungen, können direkt in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Im nächsten Jahr könnten die Daten aus dem Vorjahr übernommen werden. Das bedeute weniger Aufwand für die Erstellung der nächsten Steuererklärung. Außerdem könnten Anträge, wie zum Beispiel ein Antrag auf Steuerklassenwechsel, einfach von zuhause aus erledigt werden.

Grundsteuer

„Über das Online-Finanzamt Elster können ebenfalls die Feststellungserklärungen für die Berechnung der Grundsteuer abgegeben werden", erklärt Sven Brinkmann, Leiter des Finanzamts Lemgo. „Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft müssen diese in diesem Jahr elektronisch bei den zuständigen Finanzämtern abgeben. Wer noch kein Elster-Nutzerkonto hat, sollte sich daher jetzt unter www.elster.de registrieren. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden."

Ab Mai erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Informationsschreiben von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die für die Erstellung der Feststellungs-Erklärung hilfreich sind. Die Erklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch einzureichen. Ab dem 1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden.

Information

Weitere Informationen rund um das Thema Steuern stehen unter www.finanzverwaltung.nrw.de  und www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

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