Gut 40 Prozent haben Erklärung zur Grundsteuer bereits abgegeben

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Rund 61.000 lippische Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer haben es schon geschafft. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Januar. - © Symbolbild Pixabay
Rund 61.000 lippische Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer haben es schon geschafft. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Januar. (© Symbolbild Pixabay)

Kreis Lippe. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform bekanntlich neu bewertet werden.

Bisher sind laut Pressemitteilung der Finanzbehörde bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Das entspreche rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen.

"Im Finanzamt Detmold wurden bisher 46.517 Erklärungen abgegeben, rund 42 Prozent", erklärt Dr. Katrin Kirchner, Leiterin des Finanzamts Detmold. Für das Finanzamt Lemgo beziffert Leiterin Petra Meier die Zahl der abgegebenen Erklärungen auf 14.400 Erklärungen, was rund 40 Prozent entspricht.

Abgabefrist ist der 31. Januar 2023

"Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist ist am 31. Januar 2023", so Dr. Katrin Kirchner und Petra Meier. Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen nach eigenen Angaben grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert habe insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt bei der Erstellung der Feststellungserklärung. "Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt", so die Leiterinnen der lippischen Finanzämter. Außerdem stehe ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.

Hotlines für individuelle Fragen

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform sind das Finanzamt Detmold unter Tel. (05231) 972-1959 und das Finanzamt Lemgo unter Tel. (05261) 253-1959 jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich.

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