Holzklau: Auch in lippischen Wäldern sind Diebe am Werk

Carolin Brokmann-Förster

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Geschlagenes und an den Waldweg geräumtes Holz gehört dem Waldbesitzer oder der Firma, die es vom ihm gekauft hat. Sich hier zu bedienen, ist eine Straftat. - © Landesverband Lippe
Geschlagenes und an den Waldweg geräumtes Holz gehört dem Waldbesitzer oder der Firma, die es vom ihm gekauft hat. Sich hier zu bedienen, ist eine Straftat. (© Landesverband Lippe)

Mittlerweile verzeichnet der Landesverband Lippe sogar ganze fehlende Polter. Wer geschnappt wird, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Moderne Technik kann bei der Aufklärung helfen.

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