Mit einem Gummihammer soll ein 71-jähriger Detmolder im April einen Bekannten in einer Obdachlosenunterkunft erschlagen haben. Der Staatsanwalt hält den Angeklagten nicht für schuldfähig. Wahrscheinlicher als eine Gefängnisstrafe sei eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie.
Totschlag mit Gummihammer: Angeklagter soll sich für Jesus halten
