Lemgo. Das Strafverfahren im Zusammenhang mit der Schliefenanlage in Lemgo-Voßheideie wird am Mittwoch, 22. November, 9 Uhr, im Saal 103 des Amtsgerichts Lemgo unter Vorsitz von Richter Dr. Florian Hobbeling fortgesetzt.
Wie die LZ berichtete, wird dem 63-jährigen Angeklagten aus Kalletal ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Er soll als erster Vorsitzende der „Gruppe Lippe“ des Deutschen Teckel Klubs die Schliefenanlage in Lemgo-Voßheide zur Ausbildung von Erdhunden betrieben und bei dem Betrieb der Schliefenanlage regelmäßig nicht gezähmte und menschenscheue Fuchsfähen eingesetzt haben. „Die Füchse sollen, wie der Angeschuldigte gewusst haben soll, durch den Einsatz in der Schliefenanlage länger anhaltende und sich wiederholende Leiden erlitten haben. Dies stellte einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzes dar. Im Falle einer Verurteilung drohten dem Angeklagten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren“, schildert das Amtsgericht in einer Pressemitteilung.
Duftstoffe als Alternative?
In der Verhandlung am 22. Dezember 2022 sei das Verfahren auf Vorschlag von Richter Dr. Hobbeling für sechs Monate vertagt worden. In dieser Zeit habe die „Gruppe Lippe“ des Deutschen Teckel Klubs prüfen sollen, ob auf den Einsatz von Füchsen in der Schliefenanlage verzichtet werden kann, indem stattdessen Fuchsduftstoffe in der Anlage verwendet werden. Die Prüfung habe laut Mitteilung des Gerichts von einem Sachverständigen der Tierärztlichen Hochschule Hannover begleitet werden sollen. „Zugleich sollte das Kreisveterinäramt des Kreises Lippe das Verfahren beobachten. Für den Fall, dass sich der Einsatz von Duftstoffen als gut geeignet erwiesen und der „Gruppe Lippe“ künftig auf den Einsatz lebender Füchse in der Anlage verzichtet hätte, hatte Richter am Amtsgericht Dr. Hobbeling eine Einstellung des Strafverfahrens in Aussicht gestellt“, heißt es weiter.
Nachdem die Anfrage von Richter Dr. Hobbeling, ob beziehungsweise mit welchem Ergebnis die Prüfung erfolgt sei, nicht beantwortet worden sei, wurde der erneute Verhandlungstermin anberaumt.