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Warum sich Bürokratieabbau auch auf lippische Unternehmen auswirkt

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Akten über Akten: Die Landesregierung hat laut Klaus Hansen nun ien Maßnahmenpaket nzum Bürokratieabbau beschlossen. - © Symbolbild: Pixabay
Akten über Akten: Die Landesregierung hat laut Klaus Hansen nun ien Maßnahmenpaket nzum Bürokratieabbau beschlossen. (© Symbolbild: Pixabay)

Kreis Lippe. Bürokratieabbau - etwas, dass immer wieder als Wunsch formuliert wird. Mit einem umfangreichen Paket hierzu sowie zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren setzt die NRW-Landesregierung nun ein Zeichen zur Entlastung der Wirtschaft sowie auch der Bürgerinnen und Bürger, heißt es dazu in einer Mitteilung des lippischen CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Hansen.

„Die geschilderten Herausforderungen der Unternehmen im Kreis Lippe sind bei meinen Besuchen vor Ort oftmals ähnlich. Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Maßnahmenpaket leisten wir einen entschlossenen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes in Nordrhein-Westfalen zu sichern“, erklärt Hansen. Zukünftig entfielen Berichtspflichten gegenüber Landesbehörden und neue Rechtsvorhaben würden einem Praxis-Check unterzogen. Mit dem beschlossenen Paket würden ressortübergreifend Maßnahmen zur Entlastung von bürokratischen Regeln und zur Beschleunigung von Genehmigungen und Planungen auf den Weg gebracht, zudem würden Kosten eingespart.

Möglichkeit der Digitalisierung prüfen

Mit dem Maßnahmenpaket würden unter anderem Berichtspflichten reduziert, modifiziert oder abgeschafft - auch verwaltungsintern sollten die geprüft werden. Des Weiteren werden Genehmigungsverfahren „von unnötigen Hemmnissen“ beschleunigt und entlastet. Bei der Erarbeitung neuer Rechtsetzungsvorhaben sollen Praxis-Checks durchgeführt werden, die die Perspektive der Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden und der Unternehmen als Antragsteller einbeziehen.

Außerdem setzt sich die Landesregierung verwaltungsinterne Vorgaben zur weiteren Optimierung der Rechtsetzung, etwa bei der Prüfung einer Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben. Es soll geprüft werden, ob bei Verfahren Fristverkürzungen, Genehmigungsfreistellungen oder Genehmigungsfiktionen vorgenommen werden können, ebenso sollen Gesetze und Verordnungen strikt auf Digitalisierungspotentiale geprüft werden, heißt es weiter. Und um das Wachstum bürokratischer Belastungen auf Landesebene zu stoppen, soll eine zudem eine Bürokratiebremse eingeführt werden.

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