Kreis Lippe. Windräder sind ein Top-Thema: 38 Windkraftanlagen drehen sich im Kreisgebiet, 52 weitere sind genehmigt, aber noch nicht gebaut, für 28 Rotoren liegen Vollanträge vor - dazu kommen weitere 40 Anträge auf Vorbescheide. Auch Bund und Land beschäftigen sich derzeit mit dem Windenergieausbau, so will die schwarz-grüne Mehrheit im Landtag das Landesplanungsgesetz ändern, um die regionalplanerische und kommunale Steuerung des Ausbaus der Windenergie abzusichern. Der Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) begrüßt die Gesetzesinitiative, wie er in einer Pressemitteilung schreibt.
Wegen der bisherigen Regelungslücke sei kein Ausgleich der Nutzungsinteressen möglich. Bisher habe insbesondere der Naturschutz gedroht, zum Verlierer zu werden. Dabei erhitzen die Windrad-Planungen des Landesverbands Lippe (LVL) und des Prinzen zur Lippe zwischen Horn-Bad Meinberg, Schlangen und Detmold die Gemüter: „Dass dabei mit dem Landesverband Lippe auch der größte öffentliche Waldbesitzer in Ostwestfalen-Lippe naturschutzfachlich wertvolle Bereiche des Teutoburger Waldes für einen großen Windpark bereitstellen will, ist inakzeptabel. Wir fordern in Übereinstimmung mit den Naturschutzverbänden der Region den Landesverband auf, auf diese Planungen zu verzichten. Die Belange von Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen gleichrangig verfolgt werden“, wird BUND-Vorstandsmitglied Adalbert Niemeyer-Lüllwitz zitiert.
Rücksicht auf Naturschutz
Zwar sei der Ausbau der Windenergie für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele unverzichtbar, wie BUND-Landesvorsitzender Holger Sticht erklärt. „Die Ausweisung von speziellen Windenergiegebieten ist das richtige Mittel, damit Ausbauziele erreicht und Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Für die Akzeptanz ist es aber auch besonders wichtig, dass Bauanträge außerhalb dieser Flächen zurückgewiesen werden können. Dazu kann die vorliegende Gesetzesinitiative beitragen.“
Auch wenn das Land NRW schon im Jahr 2025 solche Windenergiegebiete regionalplanerisch absichern will, nutzen Investoren und Eigentümer aktuell die Rechtslücke, um vor Rechtskraft der Regionalpläne noch Bauanträge auf den Wegzu bringen, heißt es weiter vom BUND-Landesvorstand, der BUND-Kreisgruppe Lippe sowie der BUND-Ortsgruppe Lippe-Südost.
Und auch auf Bundesebene tut sich was: Der Bundestagsabgeordnete Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur besseren Steuerung und Akzeptanz des Windenergieausbaus im Bundestag, wie er mitteilt. „Die Energiewende ist notwendig und richtig, braucht noch mehr Schwung und stellt uns gleichzeitig vor große Herausforderungen.“ Der Beschluss vom vergangenen Freitag, 31. Januar, sei ein Schritt, um den Windenergieausbau zu fördern und gleichzeitig die Akzeptanz in den Regionen zu sichern, indem der Ausbau noch stärker mit den örtlichen und regionalen Planungen und Abwägungen verbunden wird.
Akzeptanz vor Ort stärken
Wagener betont die Bedeutung der Flächenziele: „Die zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft sind ein wichtiger Bestandteil des Windenergieausbaus und entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen.“ Der Regionalplan Teilplanung Wind steht kurz vor Inkrafttreten und trage dazu bei, diese Flächenziele zu sichern unter Berücksichtigung anderer raumplanerischer Belange wie dem Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.
„Über die im Regionalplan vorgesehenen Flächen hinaus haben die Kommunen zudem die Möglichkeit, weitere Windvorrangflächen im Rahmen einer Positivplanung auszuweisen, um den Ausbau dort zu fördern, wo es sinnvoll ist“, fügt Wagener hinzu. Mit dem Beschluss werde mehr Planungssicherheit für den Windenergieausbau, die Umsetzung der Energiewende und die Akzeptanz vor Ort geschaffen.