Während der Wahlzeit dürfen Wähler im und am Wahllokal nicht beeinflusst werden. So steht es im Bundeswahlgesetz. Im Kreis Lippe wurde dies auch weitestgehend eingehalten. An zwei Stellen mussten jedoch Plakate abgenommen werden - auch von Kindern gemalte Bilder.
Verbotene Plakate aus Wahllokalen entfernt: Was lief in Kalldorf und Lemgo schief?