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Verbotene Plakate aus Wahllokalen entfernt: Was lief in Kalldorf und Lemgo schief?

Michaela Weiße

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Die von Kindern gemalten Plakate wurden als Beeinflussung der Wähler gewertet und mussten abgehangen werden. - © Lippische Landes-Zeitung
Die von Kindern gemalten Plakate wurden als Beeinflussung der Wähler gewertet und mussten abgehangen werden. (© Lippische Landes-Zeitung)

Kreis Lippe. Schon Wochen vor der Bundestagswahl sind die Parteien mit ihren Wahlplakaten auf Stimmenfang gegangen. Das ist auch ihr gutes Recht, denn die Wahlwerbung ist im Grundgesetz durch die Pressefreiheit, die Kunstfreiheit und das Parteienprivileg geschützt. Doch es gibt klare Regeln. So darf laut Bundeswahlgesetz etwa während der Wahlzeit im und am Wahllokal keine Beeinflussung der Wähler stattfinden. Im Kreis Lippe wurde das am Wahlsonntag auch weitestgehend eingehalten. In Kalldorf musste jedoch ein Anti-AfD-Plakat sowie in Lemgo von Kindern gemalte Bilder mit Sprüchen wie „Nicht für rechts wählen“ entfernt werden.

Ein rotes Plakat mit der Aufschrift „Rote Karte für die AfD!“ hatte unerlaubterweise einen Weg in das Dorfgemeinschaftshaus in Kalldorf, in dem am Sonntag gewählt wurde, gefunden. Das bestätigt Andrea Batzer, die als Fachbereichsleiterin für Ordnung und Soziales in Kalletal auch für die Wahlen zuständig ist, der LZ. „Wir haben über die sozialen Medien davon erfahren“, sagt sie. Batzer habe dann umgehend veranlasst, dass das Plakat entfernt werde. Wie lange es dort schon gehangen habe, kann auch die Fachbereichsleiterin nicht sagen. Die Wahlvorstände würden am Wahltag regelmäßig kontrollieren, ob es unerlaubte Wahlwerbung im Umkreis des Wahllokals gibt. Ob das Plakat, das an einer Glastür hing, bei der Kontrolle übersehen oder nachträglich aufgehangen wurde, sei nicht klar.

Aufsteller hatten genügend Abstand und durften stehenbleiben

In der Ostschule in Lemgo hingen von Kindern gemalte Bilder mit Sprüchen wie „Nazis raus aus dem Parlament“ und „Nicht für rechts wählen“. „In hochpolitisierten Zeiten werden jetzt schon Grundschulkinder für die vermeintlich ,Gute Sache’ instrumentalisiert und veröffentlichen politische Botschaften im Eingangsbereich des Wahlbüros und im Wahlbüro selbst“, schreibt dazu ein LZ-Leser, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Auch diese Bilder wurden entfernt, wie der Kreis Lippe auf Anfrage, erklärt: „Nachdem die Kreiswahlleitung von den Bildern erfahren hatte, wurde Rücksprache mit der Stadt Lemgo gehalten. Diese hatte dann umgehend veranlasst, dass die Bilder abgehangen wurden“, schreibt Pressesprecher Patrick Bockwinkel. Gleiches bestätigt auch Andreas Fritz von der Abteilung Wahlen bei der Stadt Lemgo.

Außerdem seien zwei Aufsteller mit Wahlwerbung der SPD in unmittelbarer Nähe des Wahllokals in Lieme gemeldet worden. Diese hätten jedoch genügend Abstand gehabt und durften daher stehenbleiben, wie Andreas Fritz erklärt. In Deutschland ist der Abstand von solchen Aufstellern, Plakaten und Ähnlichem zum Wahllokal nicht gesetzlich bestimmt, sondern wird durch lokale Verordnungen festgelegt. In der Regel umfasse das einen Bereich von 10 bis 50 Metern.

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