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Das kleine Einmaleins zur Wahl: Was ist im Wahllokal und bei der Briefwahl erlaubt?

Vasco Stemmer

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In vielen Kommunen sind seit kurzem die Briefwahlstellen geöffnet, in denen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und Kommunalwahlen abholen können. Die Stimmzettel können auch vor Ort direkt angekreuzt und die Urnen eingeworfen werden. - © Julian Stratenschulte/dpa
In vielen Kommunen sind seit kurzem die Briefwahlstellen geöffnet, in denen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und Kommunalwahlen abholen können. Die Stimmzettel können auch vor Ort direkt angekreuzt und die Urnen eingeworfen werden. (© Julian Stratenschulte/dpa)

Wann wird ein Stimmzettel ungültig? Darf ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen? Und was passiert, wenn die Briefwahlunterlagen zu spät ankommen? Diese und andere Fragen beantwortet Andreas Fritz von der Stadt Lemgo.

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