Die Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme, bei der das Sorgerecht vorübergehend an das Jugendamt fällt. Zum Wohle der Kinder muss zeitnah entschieden werden, wie es weiter geht.
„Nicht einfach weggenommen“: Wann lippische Jugendämter Kinder in Obhut nehmen
