Die Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme, bei der das Sorgerecht vorübergehend an das Jugendamt fällt. Zum Wohle der Kinder muss zeitnah entschieden werden, wie es weiter geht.
Jugendhilfe
„Nicht einfach weggenommen“: Wann lippische Jugendämter Kinder in Obhut nehmen