Schieder-Schwalenberg. Eine verweigerte Unterschrift und zwei Rücktritte von einer unfreiwilligen Kandidatur: Bei der AfD ist die Aufstellung ihrer Ratskandidaten für Schieder-Schwalenberg anscheinend nicht rund gelaufen. Das hat Bürgermeister Jörg Bierwirth haarklein den Mitgliedern des Wahlausschusses in ihrer jüngsten Sitzung auseinandergesetzt, die wie berichtet die AfD-Wahlvorschläge abgelehnt haben. „Unterschrift verweigert“ Wenn Parteien ihre Ratskandidaten nominieren, müssen sie unter anderem eine unterschriebene Zustimmungserklärung der einzelnen Kandidaten einreichen. „Für den Wahlbezirk 6, also Schwalenberg Nord, wurde Herr Bruno Albert aus Glashütte benannt“, berichtete Bierwirth. Doch statt einer Unterschrift habe sich auf den Unterlagen ein handschriftlicher Vermerk befunden: „Unterschrift verweigert“. Dass sein Name trotzdem auf der Liste im Rathaus gelandet ist, fuchst den Glashütter sehr: „Ich habe erst mal meine Brille geholt, weil ich da plötzlich was von Wählbarkeit las. Und da habe ich gesagt, das mache ich nicht mit. Zu mir braucht echt keiner mehr zu kommen, ich bin stocksauer.“ Weil die Unterschriften fehlten, hat die Verwaltung Albert ohne Rücksprache aussortiert. Den Wöbbeler Bernd Glowatzki, der für den Wahlbezirk Schwalenberg Ost benannt wurde, dagegen nicht. „Unmittelbar, nachdem ich die Ausschussvorlage versandt habe, erhielt ich die Information, dass sich Herr Glowatzki nicht darüber bewusst war, dass er für die AfD kandidieren würde“, berichtete Bierwirth dem Wahlausschuss. Glowatzki habe das am 11. Juni der Verwaltung auch zu Protokoll gegeben.Das bestätigt Glowatzki auf Nachfrage der LZ: Man habe ihm am Wahlkampfstand der AfD einen Zettel auf einem Klemmbrett unter die Nase gehalten. „Da habe ich unterschrieben“, er habe gedacht, es gehe um eine allgemeine Unterstützung. „Ich hätte niemals unterschrieben“ Tage später hätten zwei AfD-Vertreter eine weitere Unterschrift bei ihm eingeholt. „Die haben mir nicht gesagt, dass ich damit mein Einverständnis zur Kandidatur gebe. Denn sonst hätte ich niemals unterschrieben, und zwar ganz egal, für welche Partei. Ich wollte noch nie in die Politik gehen.“ Allerdings, so räumt Glowatzki ein, hätte er wohl genau lesen sollen, was er da unterschrieb. „Das ist mein eigener Fehler.“ Verdächtigungen, dass sie ihm das Schriftstück untergejubelt hätten, treten die Parteivertreter auf Nachfrage der LZ nach der Wahlausschusssitzung entschieden entgegen: „Es steht ausdrücklich drauf, dass es um die Kandidatur bei der Kommunalwahl geht“, betont der in Schieder-Schwalenberg aufgewachsene Felix Hampe, der übrigens in Augustdorf als AfD-Bürgermeisterkandidat antritt. Die AfD mutmaße, dass Glowatzki im Familienkreis unter Druck gesetzt worden sei, erklärte AfD-Vertrauensperson Enrique Feldhaar im Ausschuss. Im dritten Fall geht es um Bernd Westermann aus Schieder, der für den Wahlbezirk Brakelsiek-Ost vorgesehen war: „Herr Westermann erklärte mündlich, dass ihm nicht klar sei, dass er aufgestellter Kandidat sei“, berichtet Bierwirth. Dabei wolle er keinesfalls kandidieren. Gleichwohl stehe Westermann weiter auf der nun vom Wahlausschuss abgelehnten Liste. Für eine Stellungnahme konnte die LZ ihn nicht erreichen. Als private Feier deklariert Der Bürgermeister bezweifelt, dass sich die nominierten Kandidaten überhaupt bei der Wahlberechtigtenversammlung in Glashütte hätten vorstellen können - „wenn sie von ihrer Kandidatur gar nichts wussten“. Wie berichtet, muss eine solche Wahlberechtigtenversammlung nach Auffassung der Stadtverwaltung öffentlich sein. Doch im Fall der AfD habe die Versammlung, als private Feier deklariert, in der Brunnenhalle Glashütte stattgefunden. Die LZ fragte die AfD-Vertreter danach. „Wir äußern uns nicht dazu“, lautete darauf die Antwort von Felix Hampe, begründen wollte er sein Schweigen nicht. Die LZ hakte bei dem Verein nach, der die Brunnenhalle Glashütte betreibt: Hampe ist selbst Mitglied und hat die Versammlung als „privates Grillen“ angekündigt, sagt die Hallenverwalterin. Was hat das alles miteinander zu tun? - Die Ungereimtheiten in Bezug auf die Kandidatenliste hätten die Verwaltung überhaupt erst bewogen, auch die Umstände der Wahlberechtigtenversammlung genauer unter die Lupe zu nehmen, erklärte Jörg Bierwirth. AfD will Einspruch erheben Dagegen sieht sich die AfD ungerecht behandelt: „Bei den anderen Parteien hat die Verwaltung garantiert nicht alles auseinandergepflückt“, sagt AfD-Bürgermeisterkandidat Ewald Schrey. Enrique Feldhaar aus Schieder-Schwalenberg spricht von „ungeheuerlichen Dingen“, die sich im Wahlausschuss ereignet hätten. Die AfD werte die Ablehnung ihrer Wahlvorschläge als Versuch, „unsere demokratischen Rechte zu beschneiden“ und zu versuchen, den Wahlantritt zu verhindern. Deswegen werde die Partei auf alle Fälle Einspruch erheben. Der formale Weg Die Entscheidung eines Wahlausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen kann in kreisangehörigen Kommunen durch Beschwerde beim Kreis angefochten werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson des Wahlvorschlags - in diesem Fall Enrique Feldhaar, als Wahlleiter Bürgermeister Jörg Bierwirth, und die Aufsichtsbehörde, also die Bezirksregierung als verlängerter Arm der Landesregierung. Die AfD hat drei Tage Zeit für ihre schriftliche Beschwerde. Und der Wahlausschuss des Kreises muss bis zum 29. Juli entschieden haben. Das dürfte klappen: Er tagt am 24. Juli. In der Sitzung werden auch die Beteiligten - also Bierwirth und Feldhaar - gehört. Transparenzhinweis: Der Artikel wurde nachträglich geringfügig korrigiert