Kreis Lippe. Rund 14.000 Unterschriften hatte das „Aktionsbündnis Klinikum Lippe“ für sein Bürgerbegehren an Landrat Dr. Axel Lehmann übergeben. Doch schon zu Beginn stand die Frage im Raum, ob es in dieser Form überhaupt zulässig sei. „Das Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik im Kreis Lippe ist unzulässig“, hieß es deshalb in einer Beschlussvorlage der Verwaltung, über die Ende September der Kreistag während seiner letzten Sitzung in dieser Zusammenstellung entschieden hatte. Die Kreistagsmitglieder waren der Verwaltungsvorlage gefolgt und hatten die Unzulässigkeit beschlossen. Ein Antrag der Linken wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt, in dem es neben der festzustellenden Unzulässigkeit gemäß Vorlage der Verwaltung zusätzlich heißt: „Der Kreis Lippe, als Träger der Klinikum Lippe GmbH stellt sicher, dass das Klinikum Lippe weiterhin in seiner alleinigen öffentlichen Trägerschaft bestehen bleibt und der Standort Lemgo als stationäres Klinikum der Grundversorgung mit einer 24/7 Basisnotfallversorgung betrieben wird.“ Exakt die Formulierung des Bürgerbegehrens, lediglich als Aussage und nicht als Frage. Eine Woche zuvor im Kreisausschuss hatte die Gruppe diesen Antrag eingebracht, woraufhin die Fraktionen Beratungsbedarf anmeldeten. Nach rechtlicher Prüfung war die vom Kreis beauftragte Kanzlei Hoppenberg genau zu diesem Schluss gekommen. Sechs Gründe, die jeder für sich zur Unzulässigkeit führten, sind in dem Gutachten aufgeführt, bereits einer jedoch hätte genügt, wie Dr. Marc Dinkhoff von der Kanzlei Hoppenberg während der Sitzung erläuterte. Dabei gehe es lediglich um die Zulässigkeitsvoraussetzung, „mit der inhaltlichen Sache hat unsere Prüfung nichts zu tun“, erklärte er. Sechs Gründe - einer reicht Demnach sei das Bürgerbegehren aus formellen Gründen unzulässig, da es sich zwar um eine zusammenhängende Frage handele, diese bestehe aber aus zwei Teilfragen mit unterschiedlichen Regelungsebenen. Zudem sei sie nicht hinreichend klar und eindeutig. Des Weiteren fehle ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Fragestellung und Begründung, die zudem „irreführend und unvollständig“ sei. Ebenso führe die „vorgehobene und wertende Anmerkung zur Kostenschätzung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens“. Walter Brinkmann, Sprecher des Aktionsbündnisses, äußerte sich im Anschluss und betonte, auch das Aktionsbündnis habe mit einem Anwalt zusammengearbeitet. „Hätten wir das Gutachten rechtzeitig gehabt, hätten wir ein Gegengutachten und Urteile vorlegen können“, und bezog sich damit auf die Offenlegung des kompletten Rechtsgutachtens der Kanzlei, das auf Drängen des Aktionsbündnisses mittlerweile online und auf der Homepage des Kreises Lippe abrufbar. Sprecher Walter Brinkmann hatte sich zunächst beschwert, dass die Kreistagsmitglieder ihre Entscheidung auf einer neunseitigen Zusammenfassung gründen sollten. Das gesamte Gutachten umfasst 111 Seiten. Er erläutere, wie die ganze Misere ums Klinikum anfing - nämlich mit der Schließung der Notaufnahme in Lemgo im Oktober 2022 - und was letztendlich die Grundlage für das Bürgerbegehren war, nämlich die gute medizinische Versorgung. Es brauche eine „24/7-Basisnotfallversorgung“ in Lemgo. In der anschließenden Diskussion lobten einige Kreistagsmitglieder das Engagement des Aktionsbündnisses, allerdings wurde auch deutlich, dass niemals die Rede von einer Privatisierung des Klinikums gewesen sei und Lemgo ein Haus der Grundversorgung bleiben solle. So stimmte dann der Kreistag mehrheitlich dafür, das Bürgerbegehren zum Klinikum Lippe als unzulässig zu erachten. Vier Kreistagsmitglieder stimmten dagegen, fünf enthielten sich.