Kreis Lippe. Formale Verstöße, eine unklare Fragestellung - das sind Probleme, die sowohl die Kreisverwaltung als auch die mit der Prüfung beauftragte Kanzlei Hoppenberg erkennen: „Das Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik im Kreis Lippe ist unzulässig“. Am Montag hat sich der Kreisausschuss nun mit dem Thema beschäftigt - und ist erst einmal zu keinem Ergebnis gekommen. Am kommenden Montag muss der Kreistag entscheiden. Nun gut, das hätte er final auch, wenn im Kreisausschuss ein Votum gefallen wäre. Ist es aber nicht. Zwar stand die Beschlussvorlage weiter auf der Tagesordnung, in der klar steht „Das Bürgerbegehren [...] ist unzulässig.“ Jedoch hatte die Gruppe „Die Linke“ zwischenzeitlich einen Antrag hierzu eingebracht. In diesem steht - neben der festzustellenden Unzulässigkeit - als dritter Punkt: „Der Kreis Lippe, als Träger der Klinikum Lippe GmbH stellt sicher, dass das Klinikum Lippe weiterhin in seiner alleinigen öffentlichen Trägerschaft bestehen bleibt und der Standort Lemgo als stationäres Klinikum der Grundversorgung mit einer 24/7 Basisnotfallversorgung betrieben wird.“ Erweiterter Antrag Exakt die Formulierung des Bürgerbegehrens, lediglich als Aussage und nicht als Frage. Denn, so die Begründung, im Wahlkampf sei immer wieder bekundet worden, dass man „inhaltlich das Anliegen des Bürgerbegehrens“ unterstütze. Dazu müsse der Kreistag auch nach der Wahl stehen. Dr. Inga Loke, Fraktionschefin der Grünen, erklärte dazu, es sei wichtig, respektvoll mit Bürgerbegehren umzugehen und sie nicht einfach „wegzubügeln“, so verstehe sie den Hintergrund des Antrages. Allerdings sei ihr Punkt drei des Antrages zu allgemein, der Beschluss der Gesellschafterversammlung sei da differenzierter. Es sei möglich, Konsens zu schaffen, sei sie überzeugt. Ralf Ochsenfahrt (Freie Wähler) wollte den Gesellschafterbeschluss lesen, Stephan Grigat (CDU) meinte, unzulässig sei unzulässig und CDU-Fraktionschef Andreas Kasper erklärte, inhaltlich läge man gar nicht weit voneinander entfernt. Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens sei in formalen Fehlern begründet. Auch Landrat Dr. Axel Lehmann betonte, niemand wolle das Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses „abbügeln“, es sei eine juristische Beurteilung. Formal versus inhaltlich Die Ausschussmitglieder meldeten Beratungsbedarf an, in der Kreistagssitzung am Montag, 6. Oktober, ab 15 Uhr, steht der Komplex auf der Tagesordnung. Aktionsbündnis-Sprecher Walter Brinkmann soll Rederecht erhalten und sich äußern dürfen, auch Juristen der Kanzlei Hoppenberg sollen laut Lehmann anwesend sein. Die Kanzlei kommt laut Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Fragestellung zwar eine zusammenhängende Frage sei, aber aus zwei Teilfragen bestehe: Der erste Teil betrifft die Sicherstellung der öffentlichen Trägerschaft des Klinikums Lippe, der zweite die dauerhafte Vorhaltung am Standort Lemgo - und damit unterschiedliche Regelungsebenen, so die Kanzlei. Zudem sei die Fragestellung selbst nicht hinreichend klar und eindeutig. „Insbesondere der Begriff ,sicherstellen’ eröffnet einen weiten Interpretations- und Handlungsspielraum und lässt offen, auf welche Weise die angestrebte Zielsetzung erreicht werden soll“, heißt es im Gutachten. Des Weiteren fehle ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Fragestellung und Begründung, die zudem „irreführend und unvollständig“ sei. Ebenso führe die „vorgehobene und wertende Anmerkung zur Kostenschätzung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens“. Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert, Andreas Kasper wurde falsch zitiert. Richtig ist, dass er erklärte, man läge inhaltlich mit den Forderungen des Bürgerbegehrens nicht weit auseinander.