Formale Verstöße, die Fragestellung unklar - das Bürgerbegehren zum Klinikum Lippe ist unzulässig, sagen die prüfende Kanzlei und der Kreis Lippe. Der Kreisausschuss meldete Beratungsbedarf an, eine Entscheidung fällt im Kreistag.
Bürgerbegehren zum Klinikum
Bürgerbegehren zum Klinikum Lippe: Entscheidung um eine Woche verschoben
