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Klinikum Lippe

Bürgerbegehren zum Klinikum Lippe: Aktionsbündnis prüft Beschwerde gegen Unzulässigkeit

Das "Aktionsbündnis Klinikum Lippe" prüft, ob es gegen die Entscheidung, das Bürgerbegehren ist unzulässig, Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegt. - © Archivfoto: Jörg Hagemann

Das Bürgerbegehren zum Klinikum Lippe ist unzulässig, hat der Kreistag erklärt. Ob das „Aktionsbündnis Klinikum Lippe“ dagegen rechtlich vorgeht, prüft es derzeit.

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