Kreis Lippe. Stolze 13.215 Unterschriften sind zusammengekommen: Das Aktionsbündnis Klinikum Lippe hatte am Mittwoch eigens einen Bollerwagen mit ins Kreishaus gebracht, um Landrat Dr. Axel Lehmann neun Aktenordner zu übergeben. Walter Brinkmann, Sprecher des Aktionsbündnisses, versprach einen Nachschlag: In den nächsten 14 Tagen werde er noch weitere Listen einreichen. „Damit ist das Quorum für das Bürgerbegehren sicher, selbst wenn die Prüfung ungültige Stimmen herausfiltern wird“, sagte er. Mindestens 11.200 Lipper hatten die Frage „Soll der Kreis (...), sicherstellen, dass das Klinikum weiterhin in seiner alleinigen öffentlichen Trägerschaft bestehen bleibt und der Standort Lemgo als stationäres Klinikum der Grundversorgung mit einer 24/7 Notaufnahme einschließlich der Unfallchirurgie und Orthopädie betrieben wird?“ mit Ja beantworten müssen. Juristische Prüfung folgt Das Aktionsbündnis hat seit knapp einem Jahr auf den Marktplätzen Unterschriften gesammelt. Lehmann kündigte an, dass der Kreistag im Oktober entscheiden werde, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Es müssten einige juristische Hürden genommen werden. So lange dauere es, zu prüfen, ob tatsächlich alle Unterzeichner in Lippe wohnen, Deutsche und über 16 Jahre alt sind. Dafür arbeite der Kreis mit den Einwohnermeldeämtern der Kommunen zusammen. Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag an den Kreis, einen Bürgerentscheid mit dieser Frage auf den Weg zu bringen. Lehmann tritt am 14. September bei der Kommunalwahl nicht mehr an, die Oktober-Sitzung wird wohl seine letzte als Landrat sein. Er sagte zu, dass die Verwaltung bis dahin eine Empfehlung an die Politik vorlegen werde. Und er versprach: „Der Kreis wird keine Gerichte einschalten. Wenn die Verwaltung allerdings zu dem Schluss kommen sollte, dass das Begehren nicht zulässig ist, der Kreistag aber politisch anders entscheidet, dann werden wir eben diesen Beschluss beanstanden müssen.“ Brinkmann stellte vorsorglich schon mal klar, dass die Kreisverwaltung und die Politik sich „juristische Kniffe“ sparen mögen, diese wären ein „Affront“ gegenüber den mehr als 13.000 Unterzeichnern. Monika Bahlo, Elke Güse und Walter Brinkmann vom Aktionsbündnis nannten das Ergebnis „einen deutlichen Ausdruck für den Bürgerwillen hinsichtlich des Verbleibs des Klinikums in öffentlicher Hand und einen starken Standort des Klinikums in Lemgo“. Nicht mögliche „juristische formale Spitzfindigkeiten“, sondern „der Wille der Bevölkerung“ sollte für die Kreistagsmitglieder entscheidend sein, schrieben die drei im Anschluss an die Übergabe in einer Pressemitteilung. „Intensivmedizin benötigt eine stationäre Notaufnahme“ Brinkmann nannte die Begrifflichkeiten und Definitionen dessen, was eine Notaufnahme an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr denn genau ausmache, „verwirrend“. Die vom Klinikum beschlossene „Notfallambulanz 24/7“ sei jedenfalls keine stationäre Notaufnahme für lebensbedrohliche Erkrankungen, wie sie das Bürgerbegehren fordere, „sondern das klassische ambulante Notfallangebot im Rahmen des KV-Bereitschaftsdienstes.“ Intensivmedizin benötige jedoch eine stationäre Notaufnahme mit Schockraum „entsprechend der Richtlinie für die Basisnotfallversorgung.“ Eine „24/7 Notfallambulanz“ zu schaffen, hatte der neue Klinikchef Dr. Niklas Cruse jüngst im LZ-Interview als „für die lippische Gesundheitsversorgung und die Versorgung der Bevölkerung gut austariertes System“ bezeichnet, das Grobkonzept befinde sich in Abstimmung mit dem Ministerium. Brinkmann sah hier eine klare Differenz zwischen Bürgerbegehren und Plänen fürs Krankenhaus Lemgo. Am Rande der Unterschriftenübergabe zeigt er sich zuversichtlich, dass das Bürgerbegehren juristisch einwandfrei sei. Dass die Fragestellung unstrittig zwei Fragen beinhalte, sehe der Rechtsanwalt des Aktionsbündnisses nicht als Problem. Einen Kommentar von LZ-Redakteur Martin Hostert lesen Sie hier. Transparenzhinweis: Der Text wurde aktualisiert