Kreis Lippe. „Das Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik im Kreis Lippe ist unzulässig“ - so steht es klipp und klar in der Beschlussvorlage für den Kreisausschuss, der am Montag, 29. September, um 15 Uhr im Kreishaus tagt. Die vom Kreis mit der Prüfung beauftragte Kanzlei Hoppenberg kommt aus mehreren, jeweils für sich ausreichenden Gründen zu diesem Ergebnis, dem Landrat Dr. Axel Lehmann mit der Vorlage, die am 6. Oktober den Kreistag beschäftigen wird, folgt. Aktionsbündnis-Sprecher Walter Brinkmann sagt, bei einem Nein des Kreistages sei der Gang vors Verwaltungsgericht wahrscheinlich. Er findet zudem, dass der neue Kreistag entscheiden solle. „Die jetzt anstehende Entscheidung hat eine große politische Tragweite für die Kreispolitik.“ Wie berichtet, hatte das Aktionsbündnis im Juni mehr als 13.000 Unterschriften übergeben und insgesamt 14.337 gesammelt. Die Unterzeichner hatten die Frage „Soll der Kreis (...), sicherstellen, dass das Klinikum weiterhin in seiner alleinigen öffentlichen Trägerschaft bestehen bleibt und der Standort Lemgo als stationäres Klinikum der Grundversorgung mit einer 24/7 Notaufnahme einschließlich der Unfallchirurgie und Orthopädie betrieben wird?“ mit Ja beantwortet. Doch die Frage nach der Zulässigkeit hatte immer wieder im Raum gestanden. Allein die doppelte Fragestellung - nur eine ist bei einem Bürgerbegehren erlaubt - war nach Meinung vieler Grund genug, das Begehren für unzulässig zu erachten. Walter Brinkmann sieht das komplett anders, bei anderen Bürgerbegehren im Ruhrgebiet zu Radwegen seien zwei Fragen laut Verwaltungsgericht sehr wohl zulässig gewesen. „Und hätten wir die Fragen geteilt, hätten wir zwei Bürgerbegehren auf den Weg bringen müssen. Dann hätten sie eben andere Gründe gefunden, etwa, dass Krankenhausplanung Ländersache sei.“ Viele Bürgerbegehren scheiterten aus juristischen und formalen Gründen, weil der Gesetzgeber das Gesetz mangelhaft konzipiert habe, die Kriterien seien viel zu unkonkret. „Der Kreistag muss ja gar keine Bedenken äußern. Jeder Bürger hat die völlig klaren Fragen verstanden. Bei einer Zulässigkeit käme es zum Bürgerentscheid, dann hätten die Lipper Gelegenheit, abzustimmen. Das verhindert man.“ Brinkmann ist sauer: „In der angespannten politischen Lage, in der es um das Erstarken der AfD und um die Demokratie geht, haben die Leute doch zunehmend die Nase voll.“ Nun fielen 13.000 anerkannte Unterschriften wohl unter den Tisch. Fragen stehen in keinem Zusammenhang Die Kanzlei zumindest kommt zu einem klaren Ergebnis ihrer Prüfung. In einem Bürgerbegehren dürfe es zulässigerweise lediglich um eine einzelne, klar abgegrenzte Angelegenheit gehen. Überdies beträfen beide Themen unterschiedliche Regelungsebenen (gesellschaftsrechtlich-organisatorisch sowie medizinisch-funktional) und stünden nicht in einem untrennbaren Sachzusammenhang. Hoppenberg vermisst „zwingend notwendige Erläuterungen“ zur konkreten Bedeutung eines stationären Klinikums der Grundversorgung mit einer 24/7 Basisnotfallversorgung in Lemgo. Und: „Es wird nicht erläutert, welche personellen, medizintechnischen und organisatorischen Voraussetzungen damit verbunden sind.“ Weiterer Grund: Das Aktionsbündnis bezeichne die Kostenschätzung des Kreises mit einem „wertendem, gleichsam abwertendem Zusatz“ auf den Unterschriftenlisten als „nicht transparent und somit unseriös“ und schreibe, „darum sollten sich die Bürger dadurch nicht von einer Unterschrift abhalten lassen“. Dass dies noch eine zulässige „abweichende Auffassung“ sei, sei zweifelhaft.