An der Nutzung als Notunterkunft wird sich vorerst nichts ändern. Der Mietvertrag muss mit übernommen werden.
Darum steht das ehemalige Heinrich-Hansen-Haus in Hörste zum Verkauf

An der Nutzung als Notunterkunft wird sich vorerst nichts ändern. Der Mietvertrag muss mit übernommen werden.