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Grundsteuer: Was müssen die Lemgoer Bürger zahlen?

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Hausbesitzer müssen sich auf steigende Grundsteuergebühren einstellen. - © Jörg Hagemann
Hausbesitzer müssen sich auf steigende Grundsteuergebühren einstellen. (© Jörg Hagemann)

Lemgo. Die Grundsteuerreform beschäftigt die Hausbesitzer. Noch ist unklar, wie sich die Reform in Lemgo niederschlägt, doch vermutlich wird es für viele teurer werden. Zügige Beschlüsse und damit Klarheit für die Betroffenen fordert die BfL (Bürger für Lemgo) in einem Ratsantrag und macht eine eigene Rechnung auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Bewertungsmodell für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Ab 2025 wird die jährliche Grundsteuer folgendermaßen berechnet, so die BfL: Grundsteuermess-Betrag des Finanzamtes mal Hebesatz der Kommune und das Ganze durch 100 geteilt. „Das Ergebnis ist die jährliche an die Stadt zu zahlende Grundsteuer“, erklärt Fraktionschef Wolfgang Sieweke die Rechnung.

BfL sieht vier Möglichkeiten

Der Grundsteuermessbetrag werde vom Finanzamt individuell für jedes Grundstück festgelegt und sei damit fix, unklar ist hingegen noch, wie und ob sich der Hebesatz der Stadt verändere. Die BfL sieht hier laut Antrag vier Möglichkeiten: 1. Der aktuelle Hebesatz des Jahres 2024 von 525 Prozent wird für das Jahr 2025 beibehalten. Dies würde erhebliche Mindereinnahmen für die Stadt bedeuten.2. Der von der Finanzverwaltung NRW für Lemgo vorgeschlagene einkommensneutrale Hebesatz von 706 Prozent würde für das Jahr 2025 übernommen. Damit hätte Lemgo dieselben Steuereinnahmen wie 2024. 3. Der Rat der Stadt Lemgo beschließt einen Hebesatz zwischen 525 und 706 Prozent. 4. Die Stadt beschließt zwei verschiedene Hebesätze: einen für Wohn-Grundstücke und einen zweiten höheren für Nichtwohn-Grundstücke. Das allerdings berge das Risiko von Klagen, ist Wolfgang Sieweke überzeugt.

Was aber auch immer beschlossen werde - für die Bürger sei es jetzt wichtig, frühzeitig Sicherheit zu erhalten. Daher beantragt die BfL, dass sich der Rat im September mit der Thematik befasse und die Verwaltung beauftrage, Beschlussvorschläge zu erarbeiten.

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