Lemgo/Hamburg. Fast ein Jahr liegt der Terroranschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zurück. Seither fahren die Städte in Deutschland ihre Sicherheitsvorkehrungen hoch. Feste und mobile Fahrzeugsperren, darunter Wassercontainer, Betonblöcke, Poller oder schwere Fahrzeuge stehen vielerorts an den Zugängen zu den Weihnachtsmärkten. Doch Zufahrtsschutz-Experten auch aus Lippe warnen: Weil viele Kommunen sparen müssen und professioneller Zufahrtsschutz aufwendig und teuer ist, sind die Vorkehrungen längst nicht so sicher, wie sie sein müssten - und mancherorts schlichtweg dilettantisch. Dazu gehört auch, dass die Unsicherheit so groß ist, dass so mancher Anbieter ein lukratives Geschäft mit der Sicherheit macht. „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht.“ Kurz und knapp fasst Clemens Gause, Geschäftsführer des Hamburger Verbands für Sicherheitstechnik, zusammen, was er immer wieder auf Weihnachtsmärkten sieht. Beispiele kann er viele nennen, sie umfassen vor allem Planungsfehler und Pannen bei der Aufstellung der Sperren. „Was man viel zu häufig sieht, ist der Aufbau der Fahrzeugsperren in unmittelbarer Nähe zu den Buden.“ Jede Sperre brauche aber aufgrund des Bremswegs des Fahrzeugs, aufgrund von Wassermassen, die ausströmten, oder fliegenden Trümmerteilen, einen großen Radius Abstand zum eigentlichen Geschehen. Falsche Aufstellung von Betonblöcken und Wassercontainern Häufig sei zudem zu beobachten, dass mobile Sperren gar nicht oder nicht ausreichend im Boden verankert seien. „Dann schiebt ein Lkw die einfach zur Seite und sie bringen gar nichts.“ Große Kritik hat Gause in dieser Hinsicht auch an Betonblöcken, den „Legosteinen“, die immer wieder zu sehen sind. Denn selbst wenn die richtig befestigt sind, „haben Tests gezeigt, dass sie bei bestimmten Aufprallgeschwindigkeiten eine große Splitterwirkung entfalten können.“ Ein weiterer Kardinalfehler: falsche Aufstellung der bei den Kommunen beliebten, weil günstigen Wassercontainer. „Damit sie ein Fahrzeug wirklich aufhalten, müssen sie zumindest so angewendet werden wie sie zertifiziert wurden, das heißt in einem Sechser-Pack“, sagt ein international renommierter Fachplaner für Zufahrtsschutz und Terrorabwehr gegenüber dieser Redaktion. Das fordere die anzuwendende DIN-Norm ISO 22343, die bereits seit September als internationaler Standard gelte. Vielerorts stehen aber auch an vulnerablen Punkten nur kleine Zweierpacks. Lemgoer Kriminalhauptkommissar: Überlegungen drehen sich nicht vorrangig um Sicherheit Einer, der all diese Widrigkeiten genau kennt, ist Christian Weicht, Kriminalhauptkommissar a. D. und Experte für städtebauliche Kriminalprävention, aus Lemgo. Seit 30 Jahren befasst er sich mit Beeinflussung von Kriminalität durch räumliche Gestaltung. Gemeinsam mit seinem Kollegen Detlev Schürmann startete er 2017 die Initiative zum Projekt „Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten“ und entwickelten die „Checkliste Zufahrtsschutz“. Außerdem leiten beide den Forschungsbereich Kriminalprävention an der Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus Senftenberg und entwickelten hier die zwei wichtigsten deutschen Standards für Testverfahren und Planung von Zufahrtsschutzmaßnahmen. Im Rahmen dieser Expertise weiß Weicht genau: „Die Erstellung von Zufahrtsschutz ist in vielen Fällen geprägt von der klammen Haushaltslage der Städte. Und dann werden unter Umständen Kompromisse gemacht und Alternativen gewählt, die maßgeblich Kostenaspekte berücksichtigen. Diese Überlegungen drehen sich nicht vorrangig um die Sicherheit.“ Schwarze Schafe unter Anbietern von Barrieren Hinzu kommt, dass es unter den Anbietern von Barrieren diverse schwarze Schafe gebe, die unseriöse oder sogar untaugliche Angebote machten. „Teilweise haben die Städte gar kein Konzept oder Fachplaner im Boot und bestellen die Produkte einfach, um irgendetwas damit zu tun. Dann liefern die Anbieter die Sperren an, machen ein paar Kreidestriche auf den Boden, stellen alles ab und fahren wieder. Das kann nichts werden.“ Einhaltung von Sicherheitsstandards muss niemand prüfen Diverse Standards und Normen beschreiben sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene klar die Anforderungen, Prüfmethoden, Leistungskriterien und Resilienz für mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Die wichtigsten sind die DIN ISO 22343 und die DIN SPEC 91414. Jeweils in zwei Teilen legen sie die Standards für die Planung und Testung von Zufahrtsschutzmaßnahmen fest und ermöglichen auch einen Vergleich der unterschiedlichen Barrieren. „Sie bieten gute Möglichkeiten für die Kommunen, sich zu orientieren“, so Gause. Das grundsätzliche Problem: Die Einhaltung dieser Standards muss niemand prüfen. Denn für die Kommunen gibt es keinerlei rechtliche Verpflichtung, überhaupt Zufahrtsschutz bei Großveranstaltungen bereitzustellen. Den Städten ist es freigestellt, ob sie sich bei dem Thema auf den Weg machen wollen oder nicht. Entsprechend gibt es auch keine übergeordnete Instanz, die die Tauglichkeit der Pläne prüft und Schwächen offenlegt, und auch keine verbindlichen oder konkreten Vorgaben, wie der Zufahrtsschutz umzusetzen ist. „Häufig haben wir die Situation, dass sich die Sicherheitsbehörden vor Ort, also Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt zusammentun. Da fehlt dann aber häufig der auf Zufahrtsschutz spezialisierte und zertifizierte Fachplaner im Team“, so Gause. NRW-Städte bleiben allein auf Finanzierung von Zufahrtsschutz hängen Zweites Problem: Entscheiden sich Städte für Zufahrtsschutz, bleibt die Finanzierung in NRW und auch in vielen anderen Bundesländern komplett an ihnen hängen. Und die Maßnahmen sind teuer: Laut Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing sind die Ausgaben für Märkte und Feste im Schnitt um 44 Prozent gestiegen. Die Ausgaben umfassen Fahrzeugsperren, Videoüberwachung, Sicherheitspersonal, zusätzliche Absperrungen. Essen hat allein in diesem Jahr 200.000 Euro zusätzlich investiert, Köln rechnet mit über einer Million. Und auch kleinere Städte in OWL, wie Gütersloh oder Detmold haben bis zu 80.000 Euro nur für Terrorsperren ausgegeben. Städtetag und Städte- und Gemeindebund haben deshalb mehrfach betont, dass die Kommunen mit den Kosten nicht allein gelassen werden dürfen und die Länder in der Pflicht seien, hier zu unterstützen. Clemens Gause vom Verband für Sicherheitstechnik bemängelt zudem die unseriöse Bewerbung von Barrieren mit Testbewertungen und Prüfsiegeln von TÜV oder Dekra. „Diese Prüfsiegel muss man sich sehr genau anschauen. Denn häufig beziehen sie sich eben nicht auf das Produkt und seinen Erfolg im Test – sondern die Organisation, die den Test durchgeführt hat, ist zertifiziert. Das, was die Anbieter da tun, ist Geschäftemacherei und eine unsachgemäße Erweiterung, die von Zertifizierern häufig abgemahnt wird.“ Zufahrtsschutz-Experte Christian Weicht aus Lemgo ist im Rahmen seiner Arbeit zudem regelmäßig bei diesen Produkttestungen dabei und weiß: „Zwei von drei Tests werden in der Regel nicht bestanden.“ Experte: Manche Sicherheitsmaßnahmen oft nur Kosmetik Heiko Breidenbach, Geschäftsführer der excepto GmbH aus Kassel, hat sich mit seinem Büro auf technische Event- und Produktionsplanung mit Schwerpunkt im Bereich Veranstaltungssicherheit und Zufahrtsschutz spezialisiert. Eigene Fahrzeugsperren besitzt das Unternehmen bewusst nicht. „Ein unabhängiges Zufahrtsschutzkonzept erstellen und dabei gleichzeitig eigenes Material besitzen, das passt für uns nicht zusammen.“ In der Branche gebe es aber auch Unternehmen, die das anders handhabten. Grundsätzlich erlebt Breidenbach in seinem beruflichen Alltag große Bemühungen der Kommunen, etwas zu tun. Aber die Unsicherheit sei sehr groß, weil es neben den aktuellen technischen DIN-Normen keine offiziellen Anforderungsprofile oder eindeutige Rechtsgrundlagen gebe. „Wenn dann einfach irgendwas gemacht wird, um etwas zu tun, ist das oftmals nur Kosmetik. Und die verschlimmbessert die Situation im Zweifel nur noch. Wenn etwas umgesetzt wird, dann muss es richtig und auf Basis einer professionellen Fachplanung geschehen.“ Dabei sind all die Maßnahmen in Breidenbachs Augen teilweise nicht unbedingt immer erforderlich. „Wenn eine Kommune mithilfe einer professionellen Gefährdungsanalyse sowie entsprechender Prozessabläufe im Rahmen eines Veranstaltungsprojektes zu der abgestimmten Bewertung kommt: Zufahrtsschutz ist nicht erforderlich, dann ist das vermutlich – Stand heute – auch in Ordnung.“ Dieser Ansicht ist auch Experte Weicht, zu dessen Expertise sich auch die kriminaltechnische Perspektive gesellt. „Klar ist: Eine Gefährdung, die nicht besteht oder die sehr gering ist, braucht man nicht mit teuren und aufwendigen Schutzkonzepten abzusichern. Wenn es aber Anlass gibt, dann muss man es auch richtig machen.“ Liste mit empfohlenen Fachplanern ist in Entwicklung Um in der ganzen Orientierungslosigkeit Abhilfe zu schaffen, hat das Landeskriminalamt Baden-Württemberg für alle Bundesländer eine zentral zuständige Stelle im Bereich Polizeiliche Kriminalprävention eingerichtet. Zum Team gehört auch Christian Weicht. Gemeinsam mit anderen erarbeitet er derzeit eine offizielle Liste mit empfohlenen Fachplanern, die die nötigen Qualifikationen beim Zufahrtsschutz haben und auch nachweisen können. „Ziel ist, dass Kommunen dann genau wissen, an wen sie sich wenden können“, so Weicht. Wann die Liste fertig ist, kann das LKA noch nicht sagen. Klar ist aber schon jetzt: „Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, wird die Fachplanerliste über die offiziellen Kanäle der Polizeilichen Kriminalprävention www.polizei-beratung.de und www.k-einbruch.de veröffentlicht“, so eine Sprecherin. Immer mehr Verbände und Städte wenden sich zudem an Land und Bund, um klare Regelungen und Finanzierungshilfen einzufordern. Zumindest Letzteren hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zuletzt im Landtag in Düsseldorf eine klare Absage erteilt. Ohne die Debatte direkt zu erwähnen, führte er an, Weihnachtsmärkte seien keine staatliche, sondern eine zivilgesellschaftliche oder kommunale Veranstaltung. „Dass der Staat alle Sicherheitsmaßnahmen übernehmen soll, wird so nicht funktionieren.“ Hessen hat Sonderförderprogramm für Zufahrtsschutz Auf Anfrage teilt das Innenministerium mit, im Rahmen einer Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW gebe es für Kommunen die Möglichkeit, Förderung für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte zu erhalten. Dies könnten auch Maßnahmen im Aufgabenbereich Veranstaltungssicherheit sein. Dass es anders gehen kann, zeigt das Bundesland Hessen. Hier gibt es bereits ein Sonderförderprogramm „Zufahrtssperren gegen Fahrzeugattacken im öffentlichen Raum“. Aufklärung, und zwar bis zu einem bestimmten Punkt gratis, gibt es für Kommunen bereits jetzt beim Verband für Sicherheitstechnik in Hamburg. Die Anfragequote nennt Geschäftsführer Gause „ausbaufähig“. „Nach Anschlägen wie auf dem Breitscheidtplatz war das Interesse groß. Da haben wir gut gefüllte Fachseminare gehalten.“ Doch obwohl der Verband regelmäßig Einladungen verschicke, wüssten viele Kommunen nicht von den Möglichkeiten. „Es muss bedauerlicherweise immer wieder erst einen Vorfall geben.“