Leopoldshöhe. Wenn in der Gemeinde neu gebaut wird, geht es in den meisten Fällen sofort um die Frage, ob es auch genügend Parkplätze für die neuen Bewohner gibt. Eine Stellplatzsatzung regelt, welche Vorgaben und Bedingungen dabei erfüllt werden müssen. Johanna Neubert gab während der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses eine erste Übersicht, was solch eine Stellplatzsatzung für Leopoldshöhe enthalten sollte und könnte. Seit 1. Juli ist eine Landesstellplatzsatzung für Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Gemeinde arbeitet nun an einer für die örtlichen Belange passenden Satzung. Johanna Neubert vom Nahverkehr Westfalen-Lippe berät Kommunen in dem Zusammenschluss „Zukunftsnetz Mobilität NRW" auch bei solchen Fragen. Grundsätzlich sei es möglich, Muster-Stellplatzsatzungen zu übernehmen und sie in einzelnen Abschnitten oder in Anlagen auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Demnächst werde ein begleitender Leitfaden dazu veröffentlicht. Ziel ist der Klimaschutz Dass es bei solchen Satzungen um weitaus mehr als nur eine vorgeschriebene Zahl von Stellplätzen pro Wohneinheit geht, wurde bei ihren weiteren Ausführungen deutlich. Denn längst betrifft das auch immer Stellplätze für Räder und Stellplätze mit E-Ladesäulen für Bikes und Autos. Damit lassen sich Mobilitätskonzepte steuern, deren Ziel Klimaschutz ist. Geregelt werden kann damit auch, wie viele Pkw-Stellplätze wegfallen können, wenn stattdessen Fahrradstellplätze angelegt werden. Oder auch wie viel Ablöse fällig werde, wenn ein Bauherr die geforderte Zahl Stellplätze an seinem Bauprojekt nicht verwirklichen kann. Es sei möglich, erklärte Johanna Neubert weiter, dass in der Satzung festgelegt wird, wofür die Einnahmen aus dieser Ablöse oder auch Bußgeld verwendet werden sollen – beispielsweise für Verbesserung und Erhaltung von Mobilitätsprojekten. Mit dem Baugebiet Brunsheide steht ein Großprojekt an, bei dem schon in der Planungsphase mehrfach über die nötige Stellplatzzahl und über alternative Mobilitätskonzepte diskutiert wurde. Johanna Neubert wies in diesem Zusammenhang auf ein Beispiel aus der Stadt Rheine hin. Dort habe es für die Planung eines Bauprojekts auf einem etwa doppelt so großen, ehemaligen Kasernengelände eine Studie zu einem standortbezogenen Mobilitätsmanagement gegeben. Gefördert wurde die Studie mit Landesmitteln. Mobilitäts-Hub Für das Projekt in Rheine empfehlen die Autoren demnach einen deutlich geringeren Stellplatzschlüssel (0,5 bis maximal 0,9 Stellplätze pro Wohneinheit) als er für die Brunsheide (1,75/WE) geplant ist. Die empfohlene Anordnung der Quartiersgaragen an der Peripherie des Geländes in Rheine erinnert an den Mobilitäts-Hub-Vorschlag mit Parkhaus für die Brunsheide. Car-Sharing, Lastenräder, Lademöglichkeiten für E-Bikes sind – wie in Rheine vorgeschlagen – auch Bestandteil des Brunsheide-Konzepts für das klimafreundliche Wohngebiet. Es sei möglich, dass Menschen ihr „Nutzungsverhalten verändern, wenn sie umziehen", sagte Johanna Neubert. Bedingung dafür sei aber, dass beispielsweise der Verzicht auf ein Auto leicht gemacht werde, weil die Alternativen stimmten.