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Kreis Gütersloh

Geflügelpest-Sperrgebiet im Kreis Gütersloh ab Samstag aufgehoben - Stallpflicht bleibt bestehen

Kreis Gütersloh. Der Kreis Gütersloh hat per Amtsblatt die Aufhebung der Tierseuchenverfügung angekündigt, die nach einem Ausbruch von Geflügelpest in Versmold dort erlassen wurde. Sperr- und Beobachtungsgebiet sowie alle damit verbundenen Beschränkungen sind damit ab Samstag, 3. April, außer Kraft.

Die Restriktionen in den Gebieten waren am 4. März erlassen worden, nachdem es in einem Entenmastbetrieb zu einem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (H5N8) gekommen war. Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die Beschränkungen im Bereich um Beelen (Kreis Warendorf) und Delbrück (Kreis Paderborn) davon unberührt bleiben.

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