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Wegen Waschbären: Kreis Höxter und Frau aus Beverungen streiten vor Gericht

Nicole Fischer

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Waschbären sind keine Kleintiere wie Hunde und Katzen, sagt der Kreis Höxter. - © Pixabay
Waschbären sind keine Kleintiere wie Hunde und Katzen, sagt der Kreis Höxter. (© Pixabay)

Beverungen. Sind Waschbären Kleintiere wie Hunde und Katzen? Um diese Frage streiten die Stadt Beverungen, der Kreis Höxter und eine Anwohnerin am Mittwoch, 6. März, vor dem Verwaltungsgericht Minden.

Die Klägerin, eine Tierretterin aus Beverungen, will aus einer bislang für Pferde genutzten Scheune einen Stall für Waschbären machen. Wie das Verwaltungsgericht mitteilt, verlangt sie dafür „die Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Umnutzung einer Scheune“, außerdem will sie ein Außengehege für die Tiere einrichten. Das aber verwehrt ihr der Kreis bislang.

„Das Vorhaben sei bauplanungsrechtlich unzulässig“. Begründung: Die geplante Waschbärenhaltung sei keine in einem Dorfgebiet zulässige Kleintierhaltung.

Tierschützerin kümmert sich nach Unfällen um Tiere

Das sieht die Frau ganz anders. Waschbären seien Kleintiere im Sinne des Gesetzes, so wie Hunde und Katzen. Der einzige Unterschied: Sie seien keine heimischen Tiere. Die Wildtiere stammen ursprünglich aus Nord- und Mittelamerika und breiten sich als sogenannte invasive Art seit über 70 Jahren in Deutschland aus.

Beim Einreichen der Klage im Jahr 2020 hatte die Tierretterin angegeben, 26 Waschbären, mehrere Minischweine, Füchse und Nasenbären zu beherbergen. Die Tiere seien ihr zum Teil von der Polizei nach Unfällen im Straßenverkehr gebracht worden. Sie würde sich um verletzte und bedrohte Tiere kümmern. Az.: 1 K 991/20 – I

Mit Informationen der dpa erstellt.

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