Gütersloh. Die traurigen Geschehnisse um die Tötung eines schwer kranken Hundes liegen zwei Jahre zurück, beschäftigen gegenwärtig aber Juristen, Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt des Kreises Gütersloh. Auch einer Tierärztin aus der Region lässt der Fall keine Ruhe, bei dem ein Tierheilpraktiker die Mischlingshündin ohne die dafür erforderliche Zulassung unsachgemäß eingeschläfert und entsprechende Komplikationen und Leiden verursacht haben soll. „Ich habe den Artikel von der Tötung des Hundes in der Zeitung gelesen, erzählt die Tiermedizinerin. Allerdings hätte sie in ihrem Praxisalltag häufiger von derlei Fällen gehört und sei immer entsetzt gewesen, „dass so etwas überhaupt möglich ist“. Denn rein rechtlich betrachtet, so die Frau aus dem Kreis Gütersloh, dürfe ein Tierheilpraktiker überhaupt gar keine Tiere einschläfern. Sie betont, dass dies ausschließlich approbierten Veterinären erlaubt sei. Als Grundlage führt sie das Tierschutzgesetz an, das unter Paragraf vier unter anderem „notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten“ sowie einen „Sachkundenachweis“ gegenüber der zuständigen Behörde vorschreibt. „Außerdem fehlt Tierheilpraktikern der Zugang zu zugelassenen Medikamenten, da sie von Gesetzes wegen keine Tierärztliche Hausapotheke besitzen dürfen.“ Halterin beschreibt vor Gericht das Krepieren des Tieres Der konkrete Fall: Im September 2023 soll der Tiertherapeut, der unheilbar an Arthrose und Blasenkrebs erkrankten Hündin in vertrauter Umgebung des heimischen Gartens in Bielefeld eine gesättigte Magnesiumsulfat-Lösung gespritzt haben, um sie von ihren Leiden zu erlösen. Die Halterin (26) wollte ihrer elf Jahre alten Mischlingsdame laut Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Bielefeld den Stress mit einer Fahrt zum Tierarzt ersparen. Nach der Injektion habe das Tier jedoch gezuckt, geschnappt und gekrampft. „Sie ist jämmerlich krepiert“, sagte die Studentin aus. Angeklagt ist in dem Fall ein 58 Jahre alter Bielefelder, der dem Vernehmen nach als Tierheilpraktiker in Gütersloh praktiziert. Die Hundehalterin hatte das zuständige Veterinäramt eingeschaltet. Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh bestätigt, in den Fall involviert zu sein und Strafanzeige erstattet zu haben. Des Weiteren habe ein Amtsveterinär des Kreises vor Gericht eine Aussage getätigt. „Da es sich um ein laufendes, strafrechtliches Verfahren handelt, dürfen wir als Kreis Gütersloh aber keine weiteren Angaben machen“, so eine Sprecherin der Behörde. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, ist noch offen Im August kam es vor dem Amtsgericht Bielefeld zur Verhandlung. Zu einem Ergebnis hat der Prozess, in dem sich der Angeklagte obendrein wegen eines zweiten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten muss (er soll eine Katze nach einem Unfall nicht adäquat versorgt haben), bislang nicht geführt. Die Richterin hielt weitere Ermittlungen für notwendig, die gegenwärtig durchgeführt werden. Wann das Strafverfahren (Aktenzeichen 823DS32/25) seine Fortsetzung erfährt, ist offen. „Bislang gibt es in der Sache keinen neuen Termin“, erklärt Gerichtssprecherin Larissa Misera am Mittwoch, 1. Oktober. Während die Ermittlungen aktuell weiter laufen, ist es der Tierärztin aus dem Kreis Gütersloh aus mehreren Gründen wichtig, auf die Geschehnisse aufmerksam zu machen. „Solch eine Handlung darf sich nicht wiederholen. Ich finde es verwerflich, wenn Menschen, die nicht sachkundig sind, solche Dinge tun“, erzählt sie. Tierheilpraktiker müssten nach ihrem Wissen keine staatliche Ausbildung durchlaufen oder entsprechende Qualifikationen nachweisen. Der Fall zeige, dass es gefährliche Folgen haben könne, warnt sie. Wie sich die Situation um todgeweihte Tiere gewandelt hat Im Gegensatz zum Heilpraktiker oder Therapeuten, bei denen es große Unterschiede in der Ausbildung und Qualität gebe, hätten Tierärzte grundsätzlich ein Studium an einer staatlich anerkannten Universität zu absolvieren. „Dieses Studium dauert mindestens elf Semester, also fünfeinhalb Jahre Regelstudienzeit“, erklärt die Expertin. Nach bestandenem dritten Staatsexamen könne die Approbation beantragt werden – und damit die staatliche Zulassung. Lesen Sie auch: Tödlicher Zwischenfall im Kreis Gütersloh - Hund von fahrendem Auto mitgeschleift Allein Tierärzten seien zudem die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallenden Medikamente legal zugänglich, mit denen Wirbeltiere nach dem Tierschutzgesetz „nur unter wirksamer Schmerzausschaltung ( ) getötet werden“ dürfen. Nach Ansicht der Veterinärin aus dem Kreis Gütersloh hat sich der generelle Umgang mit der Situation um todgeweihte Tiere in den letzten Jahren gewandelt. „Tiere sind noch mehr als früher zu Familienmitgliedern geworden und insofern ist die emotionale Beziehung zu ihnen sehr stark gewachsen.“ Natürlich wisse sie aufgrund ihrer Erfahrungen, dass manchem Tier durch das Einschläfern unnötige Qual erspart bleibe. Routine kehre bei solchen Fällen allerdings nie ein. „Nein, das kann ich ganz klar sagen, dass man sich nicht daran gewöhnt“, stellt die Tierärztin aus dem Kreis Gütersloh klar. Jeder Fall sei individuell, mancher sehr emotional. Tiere dann von ihrem Leid zu erlösen, so ihre Kernbotschaft, sollte jedoch einzig und allein ihrer Branche vorbehalten bleiben.