Bielefeld. Es sind schwere Vorwürfe, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen gegenüber dem Berufsstand der Frauenärzte erhebt. „Babyfernsehen“, also häufige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, seien Alltag in vielen gynäkologischen Praxen, sagt der Chef des MDK, Stefan Gronemeyer. Dies sei nicht nur verboten, es berge auch gesundheitliche Risiken. Der Berufsverband der Frauenärzte protestiert. Und auch der MDK selbst kann die Vorwürfe nicht belegen. „So nett es sein mag, den Nachwuchs in Farbe und 3D zu sehen: Seit 2021 sind medizinisch nicht begründete Ultraschalluntersuchungen des Embryos verboten“, sagte Gronemeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Gutachter der Krankenkassen aber hätten den Eindruck, dass diese gegen Bezahlung immer noch häufig angeboten würden. Wie der MDK überhaupt zu diesem „Eindruck“ kommt, bleibt im Interview offen, Zahlen werden keine genannt. Grundsätzlich bezieht sich Gronemeyer aber auf den IGeL-Monitor des MDK. Er gibt wieder, wie viel gesetzlich Versicherte jährlich für Individuelle Gesundheitsleistungen, also Selbstzahler-Leistungen, ausgeben. Hier müssten zusätzliche Untersuchungen auffallen Da die Krankenkassen in einer Schwangerschaft nur drei Ultraschalle zahlen, müssten zusätzliche Untersuchungen, wenn sie nicht medizinisch notwendig sind, genau unter diese Selbstzahler-Leistungen fallen. Und da sie angeblich häufig angewendet werden, müsste die Summe dafür im IGeL-Monitor auch hoch ausfallen. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt der MDK aber mit: „Der IGeL-Report 2024 beinhaltet keine Daten zur Inanspruchnahme solcher zusätzlichen, freiwilligen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft beziehungsweise zu Umsätzen mit diesen.“ Bundesamt für Strahlenschutz erklärt Ultraschall für sicher Auch der Bundesverband der Frauenärzte protestiert gegen die Darstellung des MDK. Im Fokus steht hier vor allem die Behauptung, Ultraschall stelle ein gesundheitliches Risiko für den Fötus dar. „Es ist wichtig, zwischen ionisierender Strahlung und Ultraschall zu unterscheiden“, heißt es in einer Mitteilung. Ionisierende Strahlung – etwa Röntgenstrahlen – sei energiereich, könne Atome verändern und das Erbgut schädigen. „Ultraschall dagegen arbeitet mit mechanischen Schallwellen, die im Gewebe reflektiert werden und daraus ein Bild erzeugen – ganz ohne Strahlenbelastung.“ Rolf Englisch, Gynäkologe aus Bielefeld und Mitglied im Landes- und Bundesverband der Frauenärzte (BVF), weiß zudem: „Es gibt keine einzige Studie, die ein Risiko durch Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft belegt.“ Auch das Bundesamt für Strahlenschutz erklärt auf Anfrage dieser Redaktion: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind fachgerecht durchgeführte, medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen am Fötus sicher.“ Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge seien ein wichtiges diagnostisches Instrument der Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind. Derartige Anwendungen seien daher auch nicht von der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) betroffen. Frauenarzt erachtet drei Ultraschalle als nicht ausreichend Doch was genau ist dann im Rahmen von Ultraschalluntersuchungen eigentlich verboten? Die Antwort steht unter Paragraf zehn im Strahlenschutzgesetz. Hier ist zu lesen: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“ Mit „nichtmedizinisch“ ist unter anderem die vor 2021 weitverbreitete Verwendung von Ultraschall-Geräten gemeint, die nur dazu diente, das Baby vor der Geburt zu sehen und Fotos oder Erinnerungsvideos in 2D, 3D und 4D anzufertigen. Für Eltern bestand die Möglichkeit, diese Leistungen als Zusatzpakete in Arztpraxen oder bei spezialisierten Anbietern zu buchen. Bei einem Fötus handele es sich laut Verordnung um einen Schutzbefohlenen, der zudem keinen Nutzen aus der Anwendung „Baby-Kino“ ziehe. Dieses verstoße damit gegen das medizinische Prinzip, Nutzen und Risiko abzuwägen und zusätzlich die Exposition so gering wie möglich zu halten. Expositionsdauer kann beim „Baby-Kino“ hoch sein Beim Babykino aber könne die mögliche Expositionsdauer bei der Suche nach dem richtigen ,Schnappschuss’ oder bei Live-Aufführungen vergleichsweise hoch sein. „Außerdem kann auch Personal ohne medizinische Ausbildung zum Einsatz kommen und mit nicht sinnvoll angepassten Geräteeinstellungen arbeiten.“ In den Augen von Frauenärzte-Sprecher Rolf Englisch sind alle diese Gegebenheiten in den Praxen nicht gegeben. „Immer dann, wenn ein Arzt einen Ultraschall bei einer Schwangeren macht, geschieht das aus einem medizinischen Anlass.“ Natürlich wünschten sich viele Eltern die Untersuchung auch. „Aus meiner Sicht ist es auch legitim, wenn ich dem nachkomme, weil ich das Sicherheitsgefühl einer besorgten Mutter berücksichtige.“ Dass die Kasse nur drei Ultraschall-Behandlungen bezahlt, ist in den Augen des Gynäkologen zudem kein Kriterium dafür, dass auch nur drei dieser Untersuchungen in einer Schwangerschaft sinnvoll seien. So beurteilen Hebammen die Ultraschallunterschungen Eine grundsätzlich andere Sicht auf das Thema haben Hebammen. „In vielen Praxen liegt der Fokus eher auf möglichen Risiken, während in der Hebammenbetreuung die normale, gesunde Schwangerschaft im Vordergrund steht“, sagt Sonja Kleinrath, die zweite Vorsitzende des Landesverbandes NRW. „Durch häufige Ultraschalluntersuchungen entsteht bei Schwangeren oft der Eindruck, es gebe zahlreiche Prozesse, die eng überwacht werden müssten.“ Grundsätzlich seien drei Ultraschalluntersuchungen in den Mutterschaftsrichtlinien evidenzbasiert vorgesehen. „Und natürlich gibt es Auffälligkeiten oder Besonderheiten, die zusätzliche Ultraschalluntersuchungen medizinisch begründen.“ Kleinrath hat zugleich den Eindruck, dass die Zahl der als Selbstzahler-Leistungen angebotenen Ultraschallpakete seit Einführung der entsprechenden Regelungen im Strahlenschutzgesetz zurückgegangen ist. Gänzlich haltlos scheinen die Vorwürfe des MDK allerdings nicht zu sein, schaut man sich die Homepages vieler gynäkologischer Praxen an. Denn hier wird oft sehr gezielt mit zahlungspflichtigen Ultraschallbildern geworben. Praxen werben mit Erinnerungsfotos und -videos Dabei zielen die meisten auch dezidiert auf den emotionalen und nicht den medizinischen Effekt ab: „Für viele werdende Eltern gibt es nichts Schöneres, als ihr Kind bereits vor der Geburt per Ultraschall ’kennenlernen“ zu können’“, wirbt eine Ärztin. „Gerne möchte ich Ihnen dieses intensive Erlebnis möglich machen“, ist da zu lesen, gleich danach der Hinweis: „3D- und 4D-Ultraschall-Aufnahmen sind Teil der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Gerne drucke ich Ihnen die Aufnahmen aus, damit Sie einen der schönsten Momente als Erinnerung behalten können.“ Eine andere Praxis jubelt: „Ein wunderschöner Moment! Aufnahmen in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche sind besonders bewegend, da jetzt der kleine werdende Mensch wirklich erkennbar wird – ausgiebig nuckelt er am Daumen oder spielt mit der Nabelschnur.“ Und ein anderer Facharzt wird noch deutlicher: „Diese Untersuchung dient nicht nur der medizinischen Kontrolle, sondern schenkt Ihnen auch unvergessliche Momente der Vorfreude. Auf Wunsch der Eltern als Wunschleistung für emotionale Bindung. Tipp: Viele Eltern nutzen den 3D/4D-Ultraschall, um erste Fotos oder Videos ihres Babys festzuhalten – ein besonderes Andenken!“