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Nachtragshaushalt geplant

Landschaftsverband will Städte und Kreise in OWL 2026 um Millionensumme entlasten

Münster (mak). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will für das kommende Jahr seine Mitgliedskommunen entlasten. Möglich wäre das durch die kommunalen Steuereinnahmen, die sich besser entwickelt hätten als noch 2024 erwartet. Wie der Direktor des LWL, Georg Lunemann, am Freitag im Landschaftsausschuss in Münster ankündigte, werde die LWL-Verwaltung darum den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2026 vorbereiten.

Der für den Doppelhaushalt 2025/2026 bereits beschlossene Hebesatz für 2026 von 18,45 Prozent könnte der LWL eigenen Angaben zufolge noch einmal senken. Der LWL will den Entwurf bereits in die konstituierende Sitzung der neuen Landschaftsversammlung im Januar einbringen. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes soll dann voraussichtlich schon Ende Februar erfolgen, um den Mitgliedskommunen möglichst frühzeitig Planungssicherheit zu geben.

„Angesichts der leeren Kassen in den Kreisen und Städten wollen wir unsere Verpflichtung zur Rücksichtnahme innerhalb der kommunalen Familie wahrnehmen. Die Verwaltung wird daher eine Absenkung des Hebesatzes auf 17,8 Prozent und somit eine Entlastung von rund 128,8 Mio. Euro vorschlagen“, so Lunemann. Abgeordnete im Ausschuss nannten die Ankündigung „richtig“ und „das bestmögliche Signal“.

Kosten für Eingliederungshilfe werden trotzdem weiter steigen

Dennoch betonte Lunemann, dass die LWL-Landschaftsumlage, mit der die Aufgaben des Verbands in Bereichen wie Psychiatrie, Jugendhilfe, Inklusion und Kultur finanziert werden, ohne strukturelle Veränderungen insbesondere bei der Finanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auch weiterhin steigen werde.

„Umso mehr ist zu bedauern, dass die Landschaftsverbände vom Land NRW bei der Verteilung der Mittel aus dem ,Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität’ des Bundes, trotz des erheblichen Investitionsbedarfes insbesondere im Bereich der Schulen, nicht berücksichtigt werden“, sagte Lunemann. Dies führe dazu, dass erforderliche Investitionen auch zukünftig über die Landschaftsumlage zu finanzieren seien.

Den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 hatte die Landschaftsversammlung Ende 2024 beschlossen, die Basis bildeten Prognosezahlen aus dem Jahr 2024. „Im Laufe dieses Jahres stellte sich aber heraus, dass sich positivere Entwicklungen als 2024 prognostiziert bei den Umlagegrundlagen, also den Einnahmen der Kommunen, abzeichnen“, erklärte Lunemann.

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