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Lohn kommt zu spät: Welche Rechte Sie nun haben

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Ist der Lohnrückstand erheblich und umfasst mindestens zwei offene Gehälter, können Beschäftigte die Arbeitsleistung zurückhalten. - © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Ist der Lohnrückstand erheblich und umfasst mindestens zwei offene Gehälter, können Beschäftigte die Arbeitsleistung zurückhalten. (© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig, kann das Betroffene vor große finanzielle Probleme stellen. Was in solchen Fällen zu tun ist.

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