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Sind scharf formulierte Online-Bewertungen zulässig?

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Eine schlechte Onlinebewertung - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Schlechte Bewertung erhalten? Gewerbetreibende müssen das hinnehmen, die Beurteilungen unterliegen der freien Meinungsäußerung. (© Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Haben Sie sich schon mal über eine schlechte Bewertung Ihres Geschäfts im Internet geärgert? Dagegen tun können Sie in vielen Fällen nichts. Denn die freie Meinungsäußerung ist nicht rechtswidrig.

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