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Bei Enttäuschung über Bescheid

Reha- oder Rentenantrag abgelehnt? Widerspruch kann helfen

Freude sieht anders aus: Wer mit einem Bescheid der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch dagegen einlegen. - © Silvia Marks/dpa-tmn

Wer eine Reha braucht oder glaubt, ihm stünde eine Rente zu, kann sich mit diesem Anliegen an seinen Rentenversicherungsträger wenden. Nicht immer ist dieser der gleichen Meinung. Was tun?

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