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Klausel schafft Abhilfe

Bei Demenz: Haftpflichtversicherer müssen nicht leisten

Wenn der Kopf nicht mehr so will, wie man es sich wünscht, geht vielleicht mal was zu Bruch. - © Karolin Krämer/dpa-tmn

Eine Demenzerkrankung kann den Tagesablauf von Angehörigen auf den Kopf stellen. Darum geht der erste Gedanke sicherlich nicht Richtung Privathaftpflichtversicherung. Ein Fehler.

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