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EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall

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Anspruch auf Entschädigung bei Pilotenstreik - © Foto: Arne Dedert/Symbolbild/dpa
Kommt es aufgrund eines Streiks zu Flugausfällen, können sich die Airlines nicht immer auf «außergewöhnlicher Umstände» berufen. Das ergab nun ein Urteil des EuGH. (© Foto: Arne Dedert/Symbolbild/dpa)

Wenn Piloten streiken und deswegen Flüge ausfallen oder deutlich zu spät sind, können Kunden ein Recht auf Entschädigung haben. Das Urteil stärkt nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerkschaften. Der EuGH benennt aber auch Grenzen für diese Entschädigungsrechte.

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