Kann ich jetzt Urlaub von 1995 nehmen?

Marie von der Tann

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Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit auf den Resturlaub hin, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit auf den Resturlaub hin, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Ihr Chef weiß Urlaub bestmöglich zu verhindern? Ab sofort dürfte das vorbei sein. Denn Resturlaub, auf den der Arbeitgeber nicht hinweist, verjährt nicht mehr. Das müssen Sie dazu wissen.

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